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Dieser Fehler wird bei Hitze schnell lebensgefährlich

Anlässlich der anhaltend heißen Temperaturen spricht der ARBÖ eine dringende Warnung aus. Nur 30 Minuten können ausreichen.

Leo Stempfl
Wer als Passant keine Hilfe leistet, macht sich unter Umständen sogar strafbar. 
Wer als Passant keine Hilfe leistet, macht sich unter Umständen sogar strafbar. 
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Nach den wieder etwas "kühleren" Tagen stehen Österreich am Wochenende unfassbare Temperaturen von bis zu 38 Grad bevor. Die Gefahr tragischer Zwischenfälle im Zusammenhang mit dieser Hitze ist stark erhöht – insbesondere in Autos. Der ARBÖ erneuert deswegen seine Warnung, Kinder oder Tiere keinesfalls im Fahrzeug zurückzulassen. Das gilt auch für einen kurzen Stopp etwa bei der Apotheke.

Beträgt die Außentemperatur nur 24 Grad, steigt die Innentemperatur im Auto nach nur einer halben Stunde auf über 40 Grad an. Bei 36 Grad sind es nach 30 Minuten bereits 48 Grad. Das kann lebensbedrohliche Folgen haben. Oft wird die Gefahr unterschätzt, weil das Auto vermeintlich im Schatten steht. Trotzdem kann die Luftzirkulation plötzlich stoppen oder die Sonne hinter Wolken hervorwandern.

So schnell heizt sich ein Fahrzeug auf.
So schnell heizt sich ein Fahrzeug auf.
ARBÖ

Passanten in der Pflicht

Schlimmeres wird oftmals nur durch aufmerksame Passanten verhindert. "Wenn man bei warmen Temperaturen ein Auto entdeckt, in dem sich ein unbeaufsichtigtes Kind befindet, sollte in jedem Fall überprüft werden, ob es dem Kind gut geht und ob es auf einen reagiert. Ist das nicht der Fall, muss unverzüglich Hilfe geleistet werden!", erklärt Mag. Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Eine Autoscheibe einzuschlagen hat kein juristisches Nachspiel, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt. Von diesem spricht man, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den dieser Eingriff abwenden soll. "Hier wird eine Güterabwägung getroffen: Auto oder Leben. Natürlich geht das Leben vor. Passanten sind verpflichtet, Abhilfe zu schaffen und einzuschreiten, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht", sagt Kopinits.

So hilft man richtig

Konkret rät der ARBÖ in einer derartigen Situation folgendermaßen vorzugehen:

Einschätzen der Situation: Ist noch genügend Zeit, die Eltern bzw. den Lenker des Fahrzeugs ausfindig zu machen? Steht das Auto beispielsweise vor einem Supermarkt, kann man den Fahrer dort ausrufen lassen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, sollten Feuerwehr und/oder Polizei verständigt werden.

Bei gravierender Verschlechterung des Zustandes des eingeschlossenen Kindes oder Tieres ist die Regelung über den entschuldigenden Notstand anzuwenden. Passanten dürfen also eine Scheibe des Fahrzeugs einschlagen. Dennoch ist es wichtig, den Vorfall mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Zudem sollte versucht werden, wenig Schaden am Auto zu verursachen. Um sicher zu gehen, dass es dem Insassen gut geht, kann auch die Rettung verständigt werden.

Den verantwortlichen Erziehungsberechtigten sowie den Tierbesitzern drohen in weiterer Folge Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Entstehen durch die Befreiungsaktion Kosten, so müssen diese ebenfalls von dem Verantwortlichen getragen werden.

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