Sport

Doping-Verfahren gegen Steffi Graf ist fix

Heute Redaktion
14.09.2021, 17:08

Sechs Jahre nach Stephanie Grafs Karriereende steht fest: Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leichtathletik-Star ein. Der Österreichische Leichtathletik-Verband unterstützt das Verfahren. Die Olympia-Zweite von 2000 gibt sich betont gelassen: "Auf mein Leben wird das keine Auswirkungen haben".

Die Causa Graf wird neu aufgerollt. Binnen acht Wochen muss sich die Ex-Leichtathletin mündlich vor der Nationalen Anti-Doping-Agentur verantworten. Ich bin darüber nicht überrascht, sagt Graf. Es wird mit letzter Kraft versucht, etwas herauszuholen. Nachsatz: Ich bin entspannt und glücklich - und eine Privatperson.

Österreichs Anti-Doping-Agentur hat Mittwoch den nationalen Leichtathletikverband (ÖLV) von der Einleitung eines Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Graf selbst gab gegenüber dem ORF an, von NADA Austria-Chef Andreas Schwab informiert worden zu sein. Das Regelwerk der Welt-Anti-Doping-Verbands (WADA) sieht eine Verjährung eines Dopingvergehens erst nach acht Jahren vor.

Rückblick: 1500 Euro bar auf die Hand - so viel kosteten Abnahme, Aufbereitung und Lagerung des Bluts pro Humanplasma-Besuch zwischen 2003 und 2006. Im November 2009 hatte Graf im Kurier zugegeben, dass sie sich im Jahr 2003 bei Humanplasma Blut abnehmen ließ. Top-Sportler gingen aus und ein. Steffi Graf gab zu, kurz vor ihrem Karriere-Ende 2006 eine Blutabnahme durchgeführt zu haben.

Die Rückführung des roten Saftes bestreitet sie bis heute.  Der Grund: Mir hat zu sehr gegraust. Die Rückführung des Blutes in den Körper bestreitet die 37-Jährige aber. Laut der Anti-Doping-Regelungen des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF) ist aber bereits die versuchte Anwendung einer verbotenen Methode zu sanktionieren. Ob dies in Grafs Fall zutrifft, soll nun ermittelt werden.

Jetzt bekommt der Fall neue Brisanz: Denn laut Anti-Doping-Regeln  des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF Rules 2002/2003, Artikel 50) ist selbst die Blutabnahme eine verbotene Methode. Doping-Verstöße verjähren erst nach acht Jahren. Heißt: Graf wäre sehr wohl belangbar.

Sehr gut, dass NADA konsequenten Weg geht

Beim ÖLV zeigt man sich keineswegs überrascht: Für den Österreichischen Leichtathletik-Verband war daher die Einleitung eines NADA-Verfahrens gegen Stephanie Graf die logische Konsequenz ihres Eingeständnisses im November des Vorjahres, hieß es in einer Aussendung. ÖLV-Generalsekretär Helmut Baudis lobte das Engagement der NADA: Es ist sehr gut, dass die NADA Austria einen konsequenten Weg geht.

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