Sieben Monate war der Mann aus der OÖ-Landeshauptstadt als Arbeiter bei einem Wiener Unternehmen beschäftigt. Eines Tages schickte er seiner Vorgesetzten eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Die Reaktion: eine fristlose Entlassung per WhatsApp.
Dann kam es noch dicker: Das AMS sperrte dem Betroffenen mittels Bescheid für die ersten 28 Tage das Arbeitslosengeld.
Das ließ er nicht auf sich sitzen und wandte sich an die AK. Die Experten erkannten: Es habe keinen Grund für die Entlassung gegeben. Sie brachten Beschwerde dagegen ein.
Das Arbeitsmarktservice bewertete den Fall neu und hob den Bescheid auf. Dem Entlassenen stand daher das Geld mit sofortiger Wirkung zu.
Er durfte sich auch noch über etwas anderes freuen: Weil der Arbeiter grundlos gefeuert worden war, blieben auch Ansprüche wie etwa Lohn, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen offen. Außerdem stand ihm als Arbeiter eine Kündigungsentschädigung zu. Die Nachzahlung machte in Summe fast 2.700 Euro aus.