Duo vor Gericht

Drogen um 13.000 Euro– 14-Jährige starb in Spital

"Unvorstellbare Mengen" an Drogen sollen zwei 18-Jährige und ein Mädchen im Juni konsumiert haben. Die 14-Jährige starb, das Duo war nun vor Gericht.
Jana Stanek
22.12.2025, 21:37
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Was am 3. Juni 2025 als Party in einer Donaustädter Wohnung begann, endete mit dem Tod eines 14-jährigen Mädchens. Für rund 13.000 Euro soll ein 18-jähriger Wiener massenhaft Suchtmittel wie Ketamin, Kokain und Halluzinogene gekauft haben – konsumiert wurde im großen Stil. Tage später starb die Teenagerin an den Folgen eines Drogencocktails, ihre beiden Bekannten mussten sich jetzt wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Teenagerin musste reanimiert werden

"Erst als ihr Blut aus dem Mund lief, haben wir gemerkt, dass etwas nicht stimmt", so der Erstangeklagte am 22. Dezember am Wiener Landesgericht. Dass die 14-Jährige auch vorher bereits über Übelkeit geklagt hatte und kaum noch selbstständig gehen konnte, hätten die beiden jungen Männer als "normale Reaktion auf die Suchtmittel" eingeschätzt – die Rettung riefen sie daher erst, als das Mädchen bereits keinen Puls mehr hatte.

"Sie lag auf dem Badezimmerboden, hat angefangen zu krampfen, wir haben keine Vitalzeichen mehr gespürt", erinnert sich der zweite Angeklagte. Um 0:26 Uhr trafen die Einsatzkräfte in der Wohnung ein, sie mussten die Jugendliche noch vor Ort reanimieren, brachten sie sofort ins Krankenhaus. Sechs Tage später verstarb die 14-Jährige dort – laut eines gerichtsmedizinischen Gutachtens an den Folgen eines Drogencocktails.

Kein Zeitgefühl wegen Drogen

Wie lange die Jugendliche bereits bewusstlos war, bevor der Zweitangeklagte die Rettung rief, können weder er selbst noch sein Freund sagen – die Suchtmittel hätten die Zeitwahrnehmung der beiden zu stark eingeschränkt. Laut der Richterin hätte die Tragödie jedoch höchstwahrscheinlich verhindert werden können, hätte die 14-Jährige früher medizinische Behandlung erhalten. Die beiden Angeklagten plädierten auf nicht-schuldig – der Prozess wurde am Montag vertagt. Die Unschuldsvermutung gilt.

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