Die lebenslange Haft gegen jenen Afghanen, der im November 2025 seine 15-jährige Tochter in Wien beinahe getötet hatte, ist jetzt rechtskräftig. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch laut "Kronen Zeitung" das Urteil des Geschworenengerichts und wies die Berufung des Familienvaters ab.
Der Mann hatte versucht, eine Strafreduktion zu erreichen. Verteidiger-Legende Peter Philipp verwies unter anderem darauf, dass der Angeklagte seit mehr als zwei Jahrzehnten in Österreich lebe, unbescholten gewesen sei und die Tat gestanden habe. Außerdem sei es beim Mordversuch geblieben. Auch die Vergebungsbereitschaft der Tochter wurde als Milderungsgrund angeführt.
Die Staatsanwaltschaft widersprach deutlich. Allein der Angeklagte trage die Verantwortung für die Tat. Von einer Provokation durch das Opfer könne keine Rede sein. Der Mann hatte seine Tochter mit mehr als einem Dutzend Messerstichen attackiert. Hintergrund war laut Urteil die Vorstellung, die "Familienehre" wiederherstellen zu müssen, nachdem das Mädchen gegen den Willen des Vaters einen Freund hatte.
Die Richterin las dem Mann, der als Pizzakoch gearbeitet hatte, die Leviten: "Die Tat war heimtückisch, grausam und qualvoll". In der Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende, dass der Fall auch eine generalpräventive Bedeutung habe. Taten, die im Namen einer vermeintlichen Familienehre begangen werden, müssten in Österreich mit der höchstmöglichen Strafe geahndet werden.