Vielen unbekannt

Eine Ausnahme: Wo du immer noch kein Pfand zahlen musst

Die meisten Österreicher dürften sich längst an das Pfand gewöhnt haben. Doch immer noch gibt es Bereiche, in denen Unklarheit herrscht.
Newsdesk Heute
02.11.2025, 17:05
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Über diese Pfand-Regel wundern sich immer noch viele Österreicher. In Cafés, Restaurants, Bars und Clubs bekommt man Getränke grundsätzlich in Tassen oder Gläsern serviert. Manchmal aber eben nicht – sei es eine kleine Glasflasche Cola, ein Bier aus der Flasche oder eine Dose Energydrink beim Feiern.

Auch darauf ist in der Regel Pfand, was im Fall der Dosen leicht am Logo ersichtlich ist. Darf man das Gebinde also einfach mitnehmen und beim nächsten Pfandautomaten gegen 25 Cent eintauschen? Immerhin hat man auch dafür bezahlt. Oder etwa nicht?

Hier zahlen Kunden kein Pfand

Wie bei so vielen rechtlichen Fragen lautet auch hier die Antwort: Es kommt drauf an. Denn laut Pfandverordnung gibt es eine zentrale Ausnahme. Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Flaschen/Dosen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand vom Konsumenten einheben und ausbezahlen.

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Der Pfandbetrag verbleibt also grundsätzlich beim Betreiber und wird dem Gast nicht verrechnet. Um so ärgerlicher ist es für diesen, wenn Gäste Getränkedosen nach dem Austrinken achtlos zusammendrücken. Der Wirt fällt dann um 25 Cent um. Klarerweise gibt es aber auch kein Geld zurück, wenn man Dosen zurückgeben will.

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