Das gab es noch nie

Einigung über Metaller-KV bringt große Neuheit

Nach harten Verhandlungen gelang am Donnerstag der große Durchbruch bei den Kollektivvertragsverhandlungen der Metaller. Dabei gibt es eine Neuheit.

Michael Rauhofer-Redl
Einigung über Metaller-KV bringt große Neuheit
Der Einigung über einen neuen Kollektivvertrag bei den Metallern gingen Wochen des harten Ringens und Streikaktionen voraus. 
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Sieben Verhandlungsrunden seit Anfang Oktober brachten nicht den gewünschten Erfolg, erst das achte Aufeinandertreffen zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft sorgte für den großen Durchbruch in der metallverarbeitenden Industrie. Dazwischen lagen Wochen mit harten Bandagen und zuletzt sogar Streiks. Nun gelang eine Grundsatzeinigung – in den kommenden Tagen soll noch eine Wettbewerbssicherungs-Klausel für Härtefälle ausgearbeitet werden. 

Darauf einigten sich die Verhandlungstreams der Metaller

  • Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter rückwirkend ab 1.11.23 um 10%, maximal 400 Euro pro Monat.
  • Zulagen und Aufwandsentschädigungen sowie die Basisstufe der Lohn- und Gehaltstabellen: +8,5%; Vorrückungswerte werden eingefroren.
  • Für Betriebe der NE-Branche, die im im internationalen Wettbewerb stehen und personalintensiv sind, wurde eine Wettbewerbssicherungs-Klausel für Härtefälle skizziert. Diese wird in den kommenden Tagen konkret ausformuliert und die vorliegende Einigung steht unter dem Vorbehalt dieser essentiellen standortstrategischen Klausel.
  • Der Einsatz der Regelung muss begründet und von den Gewerkschaften sowie vom FMTI bestätigt werden. Grundsätzlich kann dadurch die vereinbarte Ist-Erhöhung um maximal drei Prozent reduziert werden. Zwingend muss dabei ein Ausgleich mit den Arbeitnehmer:innen vereinbart werden, etwa in Form einer Einmalzahlung oder durch mehr bezahlte Freizeit.
  • Zweijahresabschluß: Ab 1.11.2024 steigen die IST-Löhne und Gehälter um ein Prozent über die Höhe des zugrundgelegten rollierenden VPI-Verbraucherpreisindex.

Arbeitgeber an "oberster Belastungsgrenze"

Für die Arbeitgeberseite befindet sich der diesjährige Abschluss "an der allerobersten Belastbarkeitsgrenze der Unternehmen". Rob van Gils, der Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite: "Ein derart hoher KV-Abschluss von knapp 9% liegt nur geringfügig unter der zugrundeliegenden Inflation und bedeutet eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung für unsere Betriebe. Schon jetzt stellen die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen, wie eine deutlich über dem Durchschnitt der Eurozone liegende Inflationsrate"

Weitaus positiver klingt das freilich aus Sicht der Gewerkschaft. "Die Einigung bringt kräftige und vor allem dauerhafte Erhöhungen. Es war uns von Anfang an wichtig, dass gerade niedrige und mittlere Einkommensgruppen die Teuerung nachhaltig ausgeglichen bekommen. Dies ist mit einer Erhöhung von 10 Prozent gelungen“, betonen die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmer:innen, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA) in einer Aussendung.

Novum stellt beide Seiten zufrieden

Neu ist wie bereits erwähnt, der Zweijahres-Abschluss, der ab kommenden November in Kraft tritt. Als Ansatz gilt: Jahresinflation +1 Prozent drauf – und das für alle. Der Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie (FMTI) Christian Knill kann dem Abschluss einiges abgewinnen. "Grundsätzlich ist es einfacher, wenn wir wissen: 'Das ist so', dann müssen wir nächstes Jahr nicht wieder ewig herumdiskutieren", so Knill. Auch Gewerkschafter Binder sieht diesen Ansatz positiv: "Zweijahresabschlüsse sind für uns dann relevant, wenn die rollierende Inflation außer Streit steht und ein Faktor X dazu kommt". Das sei "zukunftsträchtig" und habe auch mit einem "notwendigen Respekt" zu tun. 

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