Coronavirus

Wer jetzt reisen möchte, muss diese Regeln kennen

Heute Redaktion
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Personen, die nach Österreich einreisen - auch österreichische Staatsbürger - müssen in 14-tägige Quarantäne. Alternativ gilt ein Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist.

Die Einreisebestimmungen nach Österreich aus den Nachbarländern werden verlängert – und zwar bis zum 31. Mai. Das geht aus einer von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstagabend veröffentlichten Verordnung hervor.

Damit gilt weiterhin, dass Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, einen Coronavirus-Test (PCR-Test) vorweisen müssen, der nicht älter als vier Tage ist.

Österreichische Staatsbürger und jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen sich nach ihrer Einreise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichten. Alternativ können sie wie schon bisher einen Coronavirus-Test durchführen, um diese Quarantäne zu beenden. Die Durchreise ist weiter erlaubt, "sofern die Ausreise sichergestellt ist".

Gilt auch für Flüge

Auch die Regelungen für die Einreise per Flugzeug werden bis zum 31. Mai verlängert. Wie bisher schon gilt für Rückkehrer eine 14-tägige Heimquarantäne, die ebenfalls durch einen negativen Coronavirus-Test beendet werden kann. Somit ist die Einreise unter diesen Bestimmungen nur Österreichern, EU- und EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen gestattet – oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dieser Personen, sofern sie über ein Visum verfügen.

Wer weiterhin nicht einreisen darf

Sonstigen Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengen-Raumes auf dem Luftweg grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind hier Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen. Auch Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind, dürfen ebenfalls mit dem Flugzeug einreisen.

Züge fahren nicht

Der Zugverkehr nach Italien, in die Schweiz und nach Liechtenstein bleibt bis mindestens 22. Mai eingestellt.

24-Stunden-Hilfen

Auf die 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer im Pflegebereich und die Erntehelferinnen und Erntehelfer zielt eine Erleichterung für Saisonarbeitskräfte ab: Diesen ist die Einreise per Zug oder Bus erlaubt, sofern die Verkehrsmittel ohne Haltestellen vom Ausgangsbahnhof zum Endbahnhof durchfahren. Auch diese Personen sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Sie können diese aber ebenfalls durch einen negativen Coronavirus-Test frühzeitig beenden.

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