Niederösterreich

Eltern ließen Kind sterben, es bleibt bei 5 Jahren Haft

Nochmal vor Gericht mussten heute jene Eltern, die ihrer Tochter (13) aus Glaubensgründen einen Arzt verweigert hatten, das Kind starb.

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Vater vor Gericht
Vater vor Gericht
heute.at

Nach exakt einem dreiviertel Jahr wurde am Kremser Landesgericht erneut über die Strafhöhe jener Eltern, die ihr Kind hatten sterben lassen, verhandelt. Dabei war nicht das Urteil (Vernachlässigung mit Todesfolge), sondern die Strafhöhe das Thema. 

Keine Trickfilme, keine Schule

Beide Elternteile sind Mitglieder der "Gemeinde Gottes". Trickfilme durfte die 13-Jährige nicht schauen, auch ein Schulbesuch blieb dem Mädchen verwehrt. Die Eltern waren ja extra aus Deutschland nach Österreich gekommen, um die Schulpflicht für ihre insgesamt sieben Kinder zu umschiffen. Den Lebensunterhalt bestritt das arbeitslose Paar aus der Familienbeihilfe und Zuwendungen aus der Gemeinde.

Wie mehrmals berichtet, laborierte die 13-Jährige an einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung, war bereits 2017 dem Tode nah, wog damals nur noch 22 Kilogramm, durfte aber, nach Drängen einer Sozialarbeiterin, eine gute Woche ins Wiener SMZ Ost und wurde behandelt. Die Eltern unterschrieben einen Revers, die 13-Jährige war danach nie mehr in ärztlicher Behandlung.

Es bleibt bei 5 Jahren

Im September 2019 verschlechterte sich der Zustand der Kleinen, am 16. September konnte sie nicht mehr essen, gehen, schrie vor Schmerzen, am 17. September 2019 starb das Mädchen.

Im Februar 2020 hatten der in Usbekistan geborene Vater (40) und die Mutter (36) je fünf Jahre Haft ausgefasst ("Heute" berichtete), diese Strafhöhe wurde auch heute in Krems bei der Berufungsverhandlung ausgesprochen (nicht rechtskräftig). 

Übrigens: Bei der ersten Verhandlung waren vier Laienrichter für Mord, vier gegen Mord (bei Gleichstand für Angeklagte).

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