Nach dem Hungertod eines chronisch unterernährten Babys in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) sind die Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe ging in seinem Urteil am Dienstag davon aus, dass die Eltern zumindest am Ende der rund einmonatigen Leidenszeit ihrer vier Monate alten Tochter mit Vorsatz gehandelt haben. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an.
Zusätzlich verurteilte die zuständige Kammer die Eltern wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach der Beweisaufnahme war sie überzeugt, dass das Mädchen Ende September des Vorjahres in Folge chronischer, mehrwöchiger Unterernährung "an einer Kombination aus Verhungern und Verdursten" gestorben ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel möglich.
Früheren Berichten zufolge hatten die Eltern, beide damals 24 Jahre alt, nach dem Tod ihres Babys selbst den Notruf verständigt. Danach wurden Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet. Beide kamen in Untersuchungshaft. Das Ehepaar hat noch zwei weitere Kinder. Die zum Tatzeitpunkt zweijährigen Zwillingsmädchen wurden vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu möglichen Motiven machten weder die Ermittler noch das Gericht Angaben.