Frage um Schuldfähigkeit

Baby wurde in NÖ erwürgt – 16 Jahre Haft für Mutter

Eine 30-Jährige stand am Donnerstag in Krems vor Gericht: Sie soll ihren 15 Monate alten Sohn in Groß Gerungs getötet haben. Jetzt ist das Urteil da.
Victoria Carina  Frühwirth
18.06.2026, 18:19
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Es ist ein Fall, der selbst erfahrene Prozessbeobachter erschüttert: In Krems muss sich am Donnerstag eine 30-jährige Mutter wegen Mordes verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihren erst 15 Monate alten Sohn am 18. Februar in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) erwürgt zu haben – "Heute" berichtete. Der Bub soll zu diesem Zeitpunkt geschlafen haben.

Anklage: Tat wochenlang vorbereitet

Die Frau bekannte sich schuldig. Ihr Verteidiger sieht sie zum Tatzeitpunkt aber als unzurechnungsfähig. Die Staatsanwältin sagte im Gericht laut "ORF NÖ": "Wir beschäftigen uns heute mit einem der schrecklichsten Sachverhalte, die einem im Strafverfahren unterkommen können."

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Aus Sicht der Anklage soll es keine Wahntat gewesen sein, sondern eine Tat, die über Wochen geplant und vorbereitet wurde.

Nach der Tat soll sich die 30-Jährige selbst schwer verletzt haben. Das tote Kleinkind und die verletzte Mutter wurden damals laut früheren Polizeiangaben von einem Angehörigen entdeckt. Die Frau kam ins Spital, wurde später aber festgenommen. Über sie wurde U-Haft verhängt.

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Von Partner im Stich gelassen gefühlt

Vor Gericht sagte die Angeklagte laut "ORF NÖ" mehrfach, sie habe ihren Buben vor einem Umfeld "beschützen" wollen, in dem Alkohol und Sucht eine große Rolle gespielt hätten. Über ihr Kind sagte sie: "Wir haben uns beide voll gefreut über das Kind, es war ja ein Wunschkind." In den Wochen nach dessen Geburt habe sie sich aber von ihrem Lebensgefährten im Stich gelassen gefühlt.

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Zentrales Thema im Prozess war nun ein Gutachten. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sah die Frau zum Tatzeitpunkt als zurechnungsfähig an, sprach aber von einem schweren depressiven Zustand. Der Verteidiger widersprach und verwies auf ein privates Gutachten.

Nicht rechtskräftig verurteilt

Laut "ORF NÖ" waren sich die acht Laienrichter bei der Hauptfrage nach Mord einig und stimmten gesammelt für "Ja". Sieben von ihnen bekannten die Frau als "Zurechnungsfähig", ein Richter stimmte für "Nicht zurechnungsfähig".

Letztlich wurde die Mutter wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.

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