Zu vier Jahren Haft verurteilt

Endlich Fußfessel! Marius darf aus dem Gefängnis raus

Nach monatelangem Kampf um seine Freilassung hat Marius Borg Høiby zumindest einen Teilerfolg erzielt.
Heute Entertainment
13.07.2026, 14:08
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Für Marius Borg Høiby (29), ältesten Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52), war heute ein entscheidender Tag. Die Frist seiner aktuellen Untersuchungshaft lief am Montag ab. Ohne neuen Beschluss hätte der Strafvollzug ihn freilassen müssen.

Doch kurz vor Fristende machte die Staatsanwaltschaft ihm einen Strich durch die Rechnung: Sie beantragte, die Haft um weitere vier Wochen zu verlängern. Die Gefahr, dass Høiby erneut straffällig wird, sei derzeit nicht ausreichend gesunken, um eine Freilassung zu verantworten, teilte die Osloer Polizei mit.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Høiby erschien am Montag gegen 10:50 Uhr vor dem Osloer Bezirksgericht und beantragte seine Freilassung, alternativ hoffte er auf eine Fußfessel. Gegen 12:45 Uhr fällte Richterin Lise Bogen Behrens ihre Entscheidung: Mette-Marits Sohn darf die kommenden vier Wochen tatsächlich unter elektronischer Überwachung auf dem Anwesen Skaugum absitzen.

Verteidigung übte deutliche Kritik

Høibys Anwalt Petar Sekulic reagierte mit klarem Unverständnis auf den Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegenüber "VG" nannte er die Entscheidung "sehr schwer zu verstehen". Gegenüber "Aftenposten" stellte er zudem klar, aus Sicht der Verteidigung bestehe keine Wiederholungsgefahr.

Høiby sitzt bereits seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Am 15. Juni war er vom Osloer Amtsgericht unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er mit seinen Anwälten Berufung eingelegt.

Solange es nicht rechtskräftig ist, gilt für ihn bezüglich der bestrittenen Vorwürfe weiterhin die Unschuldsvermutung. Mit dem Berufungsverfahren vor dem Borgarting-Gericht wird laut norwegischen Medien frühestens 2027 gerechnet.

{title && {title} } red, {title && {title} } 13.07.2026, 14:08
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen