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Enkel braucht Geld – Oma denkt an Betrug, ruft Polizei

Eine Frau vom Bodensee alarmierte die Polizei, weil sie Opfer eines Betrugs wurde. Doch beim Anrufer handelte es sich tatsächlich um ihren Enkel.

Leo Stempfl
Telefonbetrüger haben es auf ältere Personen abgesehen.
Telefonbetrüger haben es auf ältere Personen abgesehen.
iStock (Symbolbild)

Es sind Nachrichten, wie man sie tagtäglich dutzendfach in den Polizeimeldungen liest. Betrüger rufen vorzugsweise ältere Personen an, geben sich als nahe Angehörige oder gar die Polizei selbst aus, um sie zur Übergabe hoher Geldbeträge oder ihrer Wertgegenstände zu drängen. Oftmals wird ein Unfall, ein Verbrechen oder eine andere Notlage vorgegaukelt.

Etwas zu vorsichtig war nun aber eine ältere Dame in Überlingen, am nördlichen Bodenseeufer in Deutschland, berichtet die "Passauer Neue Presse". Sie alarmierte die Polizei und gab an, Opfer eines Betrugsversuchs geworden zu sein. Ein Mann soll sich am Telefon als ihr Enkel ausgegeben und versucht haben, ihr so mehrere tausende Euro herauszulocken – ansonsten stecke er in Schwierigkeiten.

Verhaftung an Österreichs Grenze

Das kaufte sie dem Anrufer nicht ab. Die Polizei verfolgte den Anruf zurück. Schnell stießen die Kollegen der Bundespolizei in Rosenheim (Oberbayern) auf einen amtsbekannten Mann. Bei jenem 39-Jährigen handelte es sich aber tatsächlich um den Enkel der Dame.

Er wurde am frühen Morgen an der Grenze zu Österreich bei Kiefersfelden auf der A93 in einem Reisebus verhaftet. Bei der Überprüfung der Personalien hatte sich herausgestellt, dass er per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht wurde. Dort hatte er Justizschulden in Höhe von insgesamt 3.600 Euro.

Happy End

Es handelte sich dabei um eine Geldstrafe wegen eines besonders schweren Diebstahls, zu welcher er im August vom Amtsgericht Überlingen verurteilt wurde. Gezahlt hat er nicht, ihm drohten deswegen 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Geschichte hatte aber ein Happy End: Schlussendlich glaubte ihm seine Oma doch noch und half ihm sogar mit der Geldstrafe aus.

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