Niederösterreich

Erneuter Prozess nach Tod in Kinderwunschklinik Baden 

Am 22. Juni wird der tödliche Narkosefehler in der Kinderwunschklinik Baden neu aufgerollt. Der 65-jährige Anästhesist steht erneut vor Gericht.

Tanja Horaczek
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Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil des Landesgerichts Wr. Neustadt auf.
Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil des Landesgerichts Wr. Neustadt auf.
Getty Images/iStockphoto

Wie berichtet musste ein Anästhesist sich im Dezember 2020 erstmals vor Gericht verantworten, weil er eine bereits angebrochene Flasche des Narkosemittels Propofol in seinem privaten Kühlschrank mit Wurst und Käse aufbewahrte und es am nächsten Tag drei Patientinnen im Zuge einer Follikel-Punktion in der Kinderwunschklinik verabreicht haben soll.

Angeklagter soll über Verunreinigung gewusst haben

Durch die unsachgemäße Lagerung entstandene Keime sollen zum Tod einer 32-Jährigen und zu schweren Komplikationen bei zwei weiteren Frauen geführt haben, sie lagen im Koma - mehr dazu hier. Im ersten Prozess hatte der Richter dem 65-Jährigen eine vorsätzliche und nicht grob fahrlässige Handlung vorgeworfen. Laut ihm soll der Angeklagte gewusst haben, dass das Propofol nicht mehr verwendbar war. Daher wollte er das Verfahren wegen des Tatbestandes der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an ein Schöffengericht weiter delegieren.

Urteil nach Beschwerde aufgehoben

Anders sieht das aber das Oberlandesgericht Wien. Laut eines Berichtes vom "Kurier" glaubt man dort nicht, dass der Arzt vorsätzlich gehandelt habe. Daher hat es nach einer Beschwerde des Verteidigers das Urteil aufgehoben und das Landesgericht Wiener Neustadt muss den Prozess neu aufrollen. Am 22. Juni wird der Fall neu verhandelt.