Monatelang soll ein 16-Jähriger einen jüngeren Mitschüler bedroht, erpresst und auch sexuell genötigt haben. Nun wurde das Verfahren am Landesgericht Korneuburg für eine Diversion auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Vorwürfe gegen den Jugendlichen wiegen schwer: Von Anfang September 2025 bis Ende April 2026 soll er seinen Mitschüler bei zahlreichen Vorfällen unter Druck gesetzt und ihm wiederholt mit Körperverletzung oder sogar dem Umbringen gedroht haben. Dabei soll er das Opfer auch gewürgt haben.
Außerdem soll der Jugendliche von seinem Mitschüler immer wieder Lebensmittel, Gegenstände und Bargeld verlangt und diese Forderungen mit Drohungen durchgesetzt haben.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung. Der Angeklagte soll seinen Mitschüler zur Selbstbefriedigung sowie dazu gezwungen haben, davon Videos anzufertigen und ihm zu überlassen.
Auch ein Schulausflug endete laut Anklage dramatisch. Der Jugendliche soll seinen Mitschüler gezwungen haben, eine Flasche hochprozentigen Alkohol zu kaufen und einen Großteil davon zu trinken. Das Opfer erreichte laut "Krone" 1,2 Promille, musste sich übergeben und verlor später das Bewusstsein.
Die Anklage umfasste unter anderem Erpressung, geschlechtliche Nötigung, Nötigung, vorsätzliche Körperverletzung sowie Delikte im Zusammenhang mit sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
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Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
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Zu einem Urteil kommt es vorerst nicht. Wie eine Sprecherin des Landesgerichts Korneuburg gegenüber ORF Niederösterreich mitteilte, wurde die Verhandlung zur Durchführung einer Diversion auf unbestimmte Zeit vertagt.
Der 16-Jährige muss demnach innerhalb von sechs Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Erfüllt er die Vorgaben der Diversion, wird das Strafverfahren eingestellt.
Bereits vor Beginn der Verhandlung soll es zudem eine außergerichtliche Einigung über 2.500 Euro Schadenswiedergutmachung gegeben haben. Der Prozess fand wegen des jungen Alters des Angeklagten und des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.