Der Bundestag hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Spielregeln für Produkte auf dem deutschen Markt grundlegend ändert. Die Abgeordneten beschlossen die Modernisierung der Ökodesign- und Energieverbrauchsregeln. Für das Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition war geschlossen dagegen.
Künftig müssen Produkte nicht nur effizienter sein, sondern auch langlebiger, reparaturfreundlicher und wiederverwertbarer. Verbraucher sollen davon profitieren: Wenn im Handel ein Energielabel eine bestimmte Effizienzklasse verspricht, muss diese Angabe verlässlich sein. Durch langlebige Geräte und geringere Verbräuche sollen die Haushaltskosten sinken.
Wie heise.de berichtet, hat die ehrenamtliche Reparaturbewegung besonderen Grund zur Freude. Mit der Neufassung führt das Parlament die gesetzliche Kategorie des "nicht-gewerblichen Reparateurs" ein. Damit ist erstmals klar geregelt: Auch Repair-Cafés und ehrenamtliche Initiativen haben einen rechtssicheren Anspruch auf Ersatzteile und Reparaturanleitungen der Hersteller.
Der Runde Tisch Reparatur begrüßt diesen Meilenstein. Gerade bei Elektrokleingeräten vom Wasserkocher bis zum Toaster sei eine gewerbliche Reparatur oft wirtschaftlich unrentabel. Die Hürden für den Nachweis hat der Gesetzgeber niedrig gehalten – etwa eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Eigenerklärung zur Sicherheit genügt.
Weniger glücklich zeigt sich der Runde Tisch bei den freien gewerblichen Betrieben außerhalb der Handwerksordnung. Dabei geht es etwa um unabhängige Smartphone-Werkstätten. Sie sind im Gesetzestext nicht explizit erwähnt, weshalb ihre Anerkennung weiter im Ermessen der Hersteller liegt.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung zwar auf, eine bürokratiearme Einbindung dieser Betriebe zu prüfen und alternative Registrierungslösungen abzuwägen. Eine sofortige Lösung im Sinne eines zentralen Registers wurde aber vertagt.