Im Justizausschuss wurde eine Regierungsvorlage für das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 eingebracht. Das Gesetz betrifft insbesondere Fernabsatzverträge (also etwa solche, die man via Computer/Handy abschließt) für Finanzdienstleistungen und auch den Online-Handel generell. Ziel ist es, EU-Richtlinien umzusetzen und das Rücktrittsrecht für Konsumenten zu stärken.
Neu ist unter anderem, dass bei Online-Verträgen eine eigene Funktion für den Rücktritt – ein sogenannter "Widerrufs-Button" – bereitgestellt werden muss. Diese Pflicht gilt nicht nur für Finanzdienstleistungen, sondern für alle Fernabsatzverträge im Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Unternehmen sollen künftig auch vor Vertragsabschluss genauere Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten bereitstellen müssen. Das soll Konsumenten eine nachhaltigere Kaufentscheidung ermöglichen.
Durch eine harmonisierte Kennzeichnung wird Konsumenten klar ersichtlich, bei welchen Waren eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt, die vom Hersteller ohne Zusatzkosten für mehr als zwei Jahre gewährt wird. Zusätzlich soll eine neue Mitteilung auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen.
Für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen werden die Informationspflichten nochmals erweitert. Unternehmer müssen künftig verständliche Erklärungen liefern, damit Konsumenten das jeweilige Angebot vor Vertragsabschluss nachvollziehen können. Auch technische Einschränkungen verschiedener Medien werden berücksichtigt.
Mit dem Paket werden mehrere Gesetze angepasst, darunter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz sowie das Konsumentenschutzgesetz. Das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz wird aufgehoben, und relevante Regelungen werden in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz integriert.