Coronavirus

"Erst als ich Sex-Foto zeigte, durfte ich über Grenze"

Eigentlich wollte Kushtrim K. nur seinen Freund in Deutschland besuchen. Doch an der Grenze kommt es offenbar zu schikanösen Handlungen.

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Dieses Urlaubsfoto des Paares aus Paris reichte dem Zollbeamten nicht als Beweis für die Beziehung der beiden Männer.
Dieses Urlaubsfoto des Paares aus Paris reichte dem Zollbeamten nicht als Beweis für die Beziehung der beiden Männer.
20 Minuten / privat

"Ich stehe noch immer unter Schock und kann nicht fassen, was mir widerfahren ist", sagt Kushtrim K.* Am Samstagnachmittag sei er am Grenzübergang Kreuzlingen - Konstanz von einem deutschen Beamten zu Unrecht "regelrecht schikaniert" worden. Dabei habe er lediglich seinen Freund in Konstanz (Deutschland) besuchen wollen. "Bisher klappte das immer problemlos."

Nachweis für Partnerschaft nötig

Für die Einreise von unverheirateten Partnern nach Deutschland gelten aufgrund der Corona-Situation momentan besondere Vorschriften. So sind Besuche grundsätzlich möglich, die Partnerschaft muss jedoch bei der Grenzüberquerung nachgewiesen werden können (siehe Box unten).

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    Zuvor hatte K.* dem Zollbeamten diese von beiden Männern unterzeichnete Beziehungs-Bestätigung gezeigt.
    Zuvor hatte K.* dem Zollbeamten diese von beiden Männern unterzeichnete Beziehungs-Bestätigung gezeigt.
    20 Minuten / privat

    Eine solche schriftliche Erklärung habe bisher genügt, um die Grenze passieren zu können, sagt K. Als er am vergangenen Samstag einem deutschen Beamten die unterzeichnete Beziehungs-Bestätigung zeigt, habe dieser darauf bestanden, Fotos des Paares zu sichten. Auf seine Frage, ob das nötig und korrekt sei, sei der Zollbeamte laut geworden, erklärt K.: "Er schrie mich an, dass ich in die Schweiz zurückfahren kann, wenn es mir nicht passt. Ich war total perplex und stand unter Druck."

    Keine gemeinsamen Fotos

    Als albanisch-stämmige Person sei er aus Angst vor Repressalien und Ausgrenzung nicht geoutet, sagt K. So besitze er praktisch keine gemeinsamen Bilder von sich und seinem Partner. "Auf Social Media habe ich kein einziges Foto von meinem Freund und mir", führt K. weiter aus. Er müsse sehr vorsichtig sein: "Meine Eltern sind strenggläubige Muslime, das würden sie nie verstehen."

    Einreise von unverheirateten Partnern

    Die Einreise für unverheiratete Partner nach Deutschland ist für kurzfristige Besuche grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige Beziehung oder Partnerschaft handelt und die allgemeinen Einreisebestimmungen erfüllt werden. Die Partner müssen sich zuvor mindestens einmal persönlich getroffen haben.
    Als Nachweis für die Beziehung sind bei der Einreise folgende Unterlagen mitzuführen:
    - Eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person – nebst Kopie der Ausweispapiere des Einladenden.
    - Eine Erklärung beider Partner zur Beziehung und die Kontaktdaten beider Partner.
    - Sonstige Nachweise von vorherigen persönlichen Treffen in geeigneter Form, insbesondere anhand von Passstempeln bzw. Reiseunterlagen/Flugtickets; eine ergänzende Dokumentation durch Fotos, Social Media, Brief-/Mailkorrespondenz ist möglich.
    Die Entscheidung über die Gestattung einer Einreise liegt jedoch im "pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten", heißt es auf der Internetseite der Bundespolizei Deutschland.

    Erst nach einer langen Suche auf seinem Smartphone sei K. fündig geworden: "Ich zeigte dem Zöllner ein Bild von meinem Partner und mir in Paris vor dem Eiffelturm." Jedoch habe das Bild dem Beamten nicht ausgereicht. "Er verlangte mehr Fotos." Doch auch weitere Bilder der beiden Männer hätten den Zöllner von der Beziehung nicht überzeugen können. K. : "Selbst ein Foto meines Partners in Unterwäsche genügte nicht als Beweis."

    "Ich fühlte mich dreckig und bloßgestellt!"

    Er sei nervös geworden, erklärt K. weiter: "Ich stand so unter Druck, dass ich keinen anderen Ausweg sah, als dem Zöllner ein Bild zu zeigen, auf dem mein Gesicht und der Penis meines Freundes darauf zu erkennen ist." Erst nach der Durchsicht des intimen Bildes habe ihn der Zöllner durchgewinkt. "Ich fühle mich so dreckig und bloßgestellt – als wäre ich ein Mensch zweiter Klasse." Ihm stelle sich die Frage, ob das einem Hetero-Paar auch passiert wäre.

    Nun will K. sich wehren: Beim zuständigen Hauptzollamt in Singen (DE) hat er mittlerweile Beschwerde eingereicht, wie das Amt auf Anfrage vom Nachrichtenportal 20 Minuten bestätigt. Die Kontrolle sei am besagten Datum jedoch nicht von Beamten der Zollverwaltung durchgeführt worden. Eine Stellungnahme der Bundespolizei Deutschland steht noch aus.

    *Name der Redaktion bekannt