Politik

Strache nach seinem Urteil: "Ich bin schockiert"

Ex-FPÖ-Chef HC Strache wurde am Freitag wegen Bestechlichkeit nicht rechtskräftig verurteilt. Er zeigt sich schockiert über das Urteil und beruft.

Heute Redaktion
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Strache am Freitag bei der Urteilsverkündung. 
Strache am Freitag bei der Urteilsverkündung. 
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Strache soll für Parteispenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, argumentierte die WKStA, Strache bestritt dies bis zuletzt vehement.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt sagte in der Urteilsbegründung, sie habe keinen Zweifel an der Schuld Straches und Grubmüllers. Sie zeigte sich "zutiefst überzeugt", dass der Grund der 2.000-Euro-Spende von Grubmüller im Oktober 2016 gewesen sei, Strache zu Aktivität zu motivieren. Dass Strache nichts von Spenden gewusst habe, halte sie hingegen für "äußerst unglaubwürdig", wie die Richterin in der Urteilsbegründung sagte. Dies hatte der ehemalige FPÖ-Chef zuvor mehrmals behauptet.

Freisprüche

Hinsichtlich der Einladung zu einer Reise nach Korfu sei nicht auszuschließen, dass Strache, seinen Kostenanteil gezahlt habe. Zudem habe es wechselseitige Einladungen gegeben, da eine Freundschaft bestanden hatte, heißt es. Aus diesem Grund habe die Richterin ihn in diesem Punkt freigesprochen, lautete die Begründung.

Darüber hinaus sah die Richterin auch bei der Anfrage für Grubmüllers letztendlich nicht getätigten Spende für den FPÖ-Europawahlkampf keinen Konnex zum Prikraf-Gesetz – die Gesetzwerdung sei zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen, heißt es.

Strache "schockiert"

Nach der Urteilsverkündung gab der – nicht rechtskräftig – verurteilte HC Strache ein erstes Statement ab. Die Fassungslosigkeit stand dem ehemaligen FPÖ-Chef ins Gesicht geschrieben. Er sei schockiert über das Urteil, sagte er vor den zahlreichen  Kamerateams im Wiener Straflandesgericht - sie Video oben.

Einerseits werde durch die Urteilsverkündung zwar zum Ausdruck gebracht, dass es keine persönliche Bereicherungen gegeben habe. Dies hatte zuvor auch sein Anwalt geschildert, der sich angesichts der Freisprüche in zwei von drei Punkten äußerst gelassen gab.

 Andererseits habe es ein Fehlurteil gegeben, betonte Strache.

Aus diesem Grund sei er in volle Berufung gegangen. In seinen Augen liege hier eine Fehlinterpretation der Umstände vor. Das Urteil sei in seinen Augen keineswegs nachvollziehbar und auch nicht gerechtfertigt. Er sei schockiert, dass ihm Sachen vorgeworfen würden, die nicht stimmen würden. Immerhin hätte er alles dafür getan, seine Unschuld zu beweisen, erläuterte Strache und zählte all jenes auf, was er in den vergangenen Monaten in dieser Hinsicht getan habe. 

➤ Aus diesem Grund habe man sich auch dazu entschlossen, in Berufung zu gehen. 

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    Der Bestechungsprozess gegen H.C. Strache ist am Montag fortgesetzt worden.
    Der Bestechungsprozess gegen H.C. Strache ist am Montag fortgesetzt worden.
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