Einigung nach 5. Runde

Es ist fix! DIESE Personen bekommen ab April mehr Geld

Die 5. Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich konnte in der Nacht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Details.
André Wilding
27.01.2026, 05:46
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In einer budgetär äußerst angespannten Situation ist es den Sozialpartnern gelungen, eine tragfähige Einigung zu erzielen, die sowohl den Beschäftigten als auch der Stabilität der sozialen Infrastruktur Rechnung trägt.

Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) begrüßt den Abschluss ausdrücklich. Er schafft Planungssicherheit für über hunderttausend Beschäftigte und sichert die Versorgung jener Menschen, die täglich auf soziale Dienstleistungen angewiesen sind.

"Dieser Abschluss war nur möglich, weil alle Beteiligten die außergewöhnlich schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen anerkannt und Verantwortung übernommen haben", betont SWÖ-Chefverhandlerin Yvonne Hochsteiner. "Wir sind erleichtert, dass in Zeiten massiver Budgetkürzungen eine Lösung gefunden wurde, die Arbeitsplätze und Versorgungsangebote langfristig absichern kann."

Abschluss innerhalb enger finanzieller Grenzen

Der nun erzielte Kollektivvertragsabschluss bewegt sich innerhalb jener engen Spielräume, die durch die Budgetentscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden vorgegeben sind. Trotz ausbleibender Valorisierungen und bereits beschlossener Kürzungen konnte ein Entgeltpaket vereinbart werden, das über zwei Jahre hinweg eine Erhöhung von rund 5 Prozent vorsieht.

Die Anpassungen greifen ab April 2026 mit einer Erhöhung von 2,60 Prozent für KV-Mindestgehälter, ALT-Tabellen, Zulagen und Lehrlinge. IST-Gehälter steigen um 2,40 Prozent.

Ab 01. Jänner 2027 steigen die kollektivvertraglichen Gehälter, die ALT-Tabellen und die Ist-Gehälter fix um 2,3 Prozent. Zusätzlich wurde ein Korridor zur Inflationsabsicherung zwischen 2,3 Prozent und 2,7 Prozent festgelegt, in dem die Inflation jeweils zur Hälfte abgegolten wird.

Materiellrechtliche Verbesserungen stärken den Arbeitsalltag

Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses betrifft umfassende, seit Jahren geforderte materiellrechtliche Verbesserungen, die schon ab 2026 gelten und den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter nachhaltig erleichtern. Dazu zählen unter anderem:

▶ ein Anspruch auf Erhöhung des Wochenstundenausmaßes für Teilzeitbeschäftigte

▶ zusätzliche Pflegefreistellung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung

▶ klarere und fairere Einstufungen für Fachkräfte in Ausbildung, etwa Kindergartenhelfer:innen (ab 01.09.2026) oder Behindertenfachkräfte in Ausbildung (01.07.2026)

▶ die Anrechnung des Präsenzdienstes als Vordienstzeit (Anrechnung Zivildienst und FSJ auch außerhalb des Sozialbereichs)

▶ Regelungen zur Altersteilzeit

Für 2027 wurden noch weitere Verbesserungen im materiellrechtlichen Bereich vereinbart, insbesondere klare und verbindliche Regelungen für geteilte Dienste:

▶ 2027 Verringerung der zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden von 8 auf 4, 2028 Verringerung um weitere 4 Stunden (ab 1.1.2028 keine zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden)

▶ Pflegezuschuss im befristeten Zusatz-KV (Pflegebonus: Text wie 2026)

▶ Geteilte Dienste im nicht-mobilen Bereich nur mit Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung

Abschluss sichert Stabilität in einer Ausnahmesituation

"Die zentrale Branchenbesonderheit in diesem Jahr ist der massive finanzielle Druck", so Fenninger: "Dass dennoch ein Abschluss gelungen ist, zeigt das hohe Verantwortungsbewusstsein, mit dem Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innen hier aufeinander zugegangen sind."

Erich Fenninger abschließend: "Der nun erzielte KV-Abschluss sichert den Fortbestand der Sozialorganisationen, sichert die Arbeitsplätze und gibt den Mitarbeitern Sicherheit. Darüber hinaus bietet die Einigung den Fördergebern Klarheit und Planungssicherheit."

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 27.01.2026, 09:51, 27.01.2026, 05:46
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