Gesundheit

EU-Gesundheitsbehörde rät von FFP2-Maskenpflicht ab

Die EU-Agentur ECDC steht dem zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken im Alltag skeptisch gegenüber. Trotz Mutation würde der herkömmliche MNS ausreichen.

Christine Scharfetter
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FFP2-Masken sollen nur einen "sehr geringen" Mehrwert für die Gesellschaft haben.
FFP2-Masken sollen nur einen "sehr geringen" Mehrwert für die Gesellschaft haben.
Ohde, Christian / Action Press / picturedesk.com

Die österreichische Bundesregierung setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie und vor allem gegen die Virus-Mutationen auf den verpflichtenden Einsatz von FFP2-Atemschutzmasken. Doch nach Einschätzung der EU-Gesundheitsagentur ECDC haben FFP2-Atemschutzmasken nur einen "sehr geringen" Mehrwert für die Gesellschaft.

Auch die potenziellen Kosten und Nachteile würden eine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken nicht rechtfertigen, so ein Sprecher der in Stockholm ansässigen Behörde.

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    <em>"Heute"</em> erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    "Heute" erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    Köhler,Ralph / Action Press / picturedesk.com

    Zudem erfordere das Auftreten der mutierten Virusformen "keine anderen Typen von Masken als jene, die derzeit schon verwendet werden", heißt es weiter. Die Behörde sei außerdem gerade dabei, ein Dokument mit Einschätzungen zum Maskengebrauch im sozialen Umfeld zur Verringerung der Corona-Übertragung zu aktualisieren.

    Flächendeckende FFP2-Maskenpflicht in Österreich

    Seit 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Apotheken und im Handel verpflichtend. Ab 8. Februar wird die Verordnung voraussichtlich flächendeckend ausgebreitet und soll dann auch überall dort greifen, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war: in der Schule (allerdings nur für Lehrer und Oberstufen-Schüler geltend), an Arbeitsorten und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen wie Begräbnissen.