Die österreichische Bundesregierung setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie und vor allem gegen die Virus-Mutationen auf den verpflichtenden Einsatz von FFP2-Atemschutzmasken. Doch nach Einschätzung der EU-Gesundheitsagentur ECDC haben FFP2-Atemschutzmasken nur einen "sehr geringen" Mehrwert für die Gesellschaft.
Auch die potenziellen Kosten und Nachteile würden eine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken nicht rechtfertigen, so ein Sprecher der in Stockholm ansässigen Behörde.
Zudem erfordere das Auftreten der mutierten Virusformen "keine anderen Typen von Masken als jene, die derzeit schon verwendet werden", heißt es weiter. Die Behörde sei außerdem gerade dabei, ein Dokument mit Einschätzungen zum Maskengebrauch im sozialen Umfeld zur Verringerung der Corona-Übertragung zu aktualisieren.
Seit 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Apotheken und im Handel verpflichtend. Ab 8. Februar wird die Verordnung voraussichtlich flächendeckend ausgebreitet und soll dann auch überall dort greifen, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war: in der Schule (allerdings nur für Lehrer und Oberstufen-Schüler geltend), an Arbeitsorten und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen wie Begräbnissen.