Dutzende bunte Fläschchen, eine Tattoo-Maschine und viel Fingerspitzengefühl – damit erfüllen Tätowierer weltweit die Wünsche ihrer Kunden und Kundinnen. Zumindest bisher. Denn mit Ablauf des 4. Jänner 2022 treten neue Punkte der sogenannten Tattoo-REACH-Verordnung der EU in Kraft und diese betreffen vor allem die bunten Tattoofarben.
Genauer gesagt dürfen ab dem 5. Jänner 2022 nur noch Farben unter die Haut, die den Anforderungen der Tattoo-REACH entsprechen. Dazu dürfen bestimmte Inhaltsstoffe nicht vorkommen, Grenzwerte eingehalten werden und Pflichtangaben auf den Etiketten vermerkt werden.
Klingt eigentlich halb so schlimm, wäre da nicht das Problem, dass die Auswahl der dieser Vorgaben entsprechenden Farben noch begrenzt und überschaubar ist – sowohl, was Farbpalette als auch Hersteller angeht, wie die Branchenseite "Feelfarbig" anmerkt.
Da viele Hersteller mit der Auslieferung ihrer neuen Farben erst in den nächsten Wochen starten würden und andere noch an der Anpassung ihrer Formel arbeiten, hätten sich viele Tätowierer dazu entschlossen, vorerst auf bunte Tätowierungen zu verzichten. "Denn selbst wenn sie REACH-konforme Farben ergattern können, möchten manche auf die Produkte ihres liebsten Herstellers warten oder die neuen Farben erst einmal gründlich testen."
Schwarz, Grau und Weiß seien hingegen schon seit einigen Monaten auch REACH-konform erhältlich. "Daher haben viele Tätowierer*innen diese Tattoofarben bereits kaufen und testen können."
Da die REACH-konformen Farben grundsätzlich auch teurer sind, rechnet man in der Branche bereits mit einer Preiserhöhung bei Tätowierungen.
"Beispielsweise kostet ein Set mit 10 Pastellfarben der neuen Intenze-Reihe 'Gen Z' laut aktuellen Angaben 390 $ (ca. 344 €) – möglicherweise zuzüglich Versand aus den USA, Steuern oder Zollgebühren. Ein aktuelles, nicht REACH-konformes Pastell-Set von Intenze mit 10 Farben erhält man beispielsweise schon für 174 € in einem deutschen Shop."
In einem Jahr kommen auf die Tattoo-Branche dann noch weitere Einschränkungen zu. Ab 2023 will die EU zusätzlich auch noch bestimmte blaue und grüne Farbpigmente untersagen. Der Grund: Ihre Sicherheit sei nicht nachgewiesen, laut ECHA stehen die Pigmente im Verdacht, krebserregend zu sein.