Politik

EU stellt Asylberechtigte und Österreicher gleich

Heute Redaktion
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Der EuGH hat die oö. "Vorbild"-Regelung zur Mindestsicherung für rechtswidrig empfunden. Mit umso mehr Spannung wird der bundesweite Entwurf nun erwartet.

Die Regierung nimmt das Urteil des europäischen Gerichtshofs zur oberösterreichischen Regelung zur Mindestsicherung gelassen. Wie berichtet, hatte der EuGH am Mittwoch Teile des Modells aufgehoben. Der Grund: Laut EU-Recht ist es nicht zulässig, dass Personen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung benachteiligt werden.

Asylstatus alleine rechtfertigt keine Differenzierung: Dass befristete Asylberechtigte jener Regelung nach weniger Mindestssicherung als dauerhaft Asylberechtigte bekommen, ist ganz klar nicht rechtskonform. Auch eine Unterscheidung zwischen subsidiär Schutzberechtigten – also Personen ohne echtes Asyl, die aber vorläufig in Österreich bleiben dürfen – hat der EuGH abgelehnt. Anerkannte Flüchtlinge sind genauso wie Staatsangehörige zu behandeln.

Jenes Modell aus Oberösterreich wurde bekanntermaßen als Vorbild für die bundesweite Reform der Mindestsicherung betrachtet, weshalb jener Entwurf jetzt erst recht mit höchster Spannung erwartet wird. Ob es dem österreichischen Verfassungsrecht – geschweige denn dem europäischen Recht – entsprechen wird, ist äußerst fraglich.

Bundesregierung nimmt Urteil gelassen

Man werde für ganz Österreich eine rechtlich einwandfreie Lösung finden, versichert die Regierung. Wann? Das könne noch nicht konkret gesagt werden, aber man befinde sich auf der Zielgeraden. Aus dem Sozialministerium heißt es jedenfalls, dass man das EuGH-Urteil berücksichtigen und schon bald einen verfassungskonformen Entwurf vorlegen werde.

Das Modell in OÖ: Seit Juli 2016 bekommen Menschen mit unbefristetem Asylstatus rund 900 Euro im Monat. Jene, die befristet Asyl haben oder wegen einer außergewöhnlichen Schutzbedürftigkeit im Land bleiben dürfen (subsidiär Schutzberechtigte), erhalten aber nur noch rund 400 und einen Bonus von 155 Euro, wenn die Integrationsbemühungen passen.

"Entwurf wird gesetzeskonform sein"

Auch Verkehrsminister und Regierungskoordinator Norbert Hofer (FPÖ) sagte am Mittwoch am Rande des Ministerrats und noch vor Bekanntwerden des EuGH-Urteils, dass man garantiert keine Probleme haben wird: "Wir haben das, was wir beschließen werden, von allen Seiten prüfen lassen. Der Entwurf wird gesetzeskonform sein."

So läuft es in den Ländern:

Der ursprüngliche bundesweite Plan wurde im Mai schon vorgelegt und seither überarbeitet. Von einer Unterscheidung zwischen befristetem und unbefristetem Asyl ist darin zwar keine Rede, allerdings sollte der Erhalt der vollen Mindestsicherung nach jenem Modell am Pflichtschulabschluss bzw. Deutsch- oder Integrationskurse gekoppelt werden. Ähnliche Modelle gibt es bereits in Tirol, Vorarlberg und der Steiermark. Zuwanderer werden zwar nicht schlechter als Inländer behandelt, allerdings wird ein voller Bezug an die Erfüllung bestimmter Auflagen gekoppelt.

In Niederösterreich gab es die Variante, dass Bezieher der Mindestsicherung zumindest fünf Jahre im Bundesland leben müssen. Jene Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGh) bereits gekippt. Im Burgenland gibt es einen ähnlichen Entwurf, über dessen Rechtskonformität wird der VfGh demnächst entscheiden.

Auch muss der Verfassungsgerichtshof noch darüber urteilen, ob eine "Deckelung" – also eine Höchstsumme pro Haushalt bzw. Familie, wie in Oberösterreich vorgesehen – zulässig ist. Die Auszahlung einer Maximal-Mindestsicherung von 1.500 Euro in Niederösterreich wurde bereits aufgehoben. Der Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal zweifelt im Ö1-Morgenjournal am Donnerstag jedenfalls an, dass jene "weiche Deckelung" durchgehen wird.

Damit fällt und steht der Entwurf:

Was den bundesweiten Entwurfs anbelangt, erklärt der Experte, dass die Regierung zwar keine Differenzierung hinsichtlich des Aufenthaltsstatus machen will, aber den Bezug an andere Voraussetzungen koppeln will. Ob das gesetzeskonform ist, komme ganz drauf an: Ob jemand die Sprache beherrscht oder nicht, dürfe jedenfalls kein Kriterium sein, aber ob jemand gewillt ist, sie zu lernen, schon.

Inwieweit es also zumutbar ist, dass sich Bezieher der Mindestsicherung aktiv an der österreichischen Gesellschaft beteiligen müssen – wird wohl der große Knackpunkt sein.

Abgesehen davon wird ein besonders heikles Thema auch der geplante Vermögenszugriff sein, wenn jemand die Mindestsicherung nur als Aufstockung bekommt.

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    (red)