Politik

Eurofighter-Ermittlungen gegen Grasser vom Tisch

Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte die Einstellung von Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa Eurofighter.

Heute Redaktion
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Gute Nachrichten für Karl-Heinz Grasser. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) wies eine Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ab. Somit steht fest: In der Causa Eurofighter wird es keine weiteren Ermittlungen gegen den Grasser mehr geben.

Das OLG bestätigte nun ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen aus dem vergangen April. Grasser-Anwalt Mandred Ainedter brachte damals den Einstellungsantrag ein.

Wie die APA berichtet, komme die Beschwerde laut OLG-Urteil "im Ergebnis und auf Basis des gegenständlichen, dem Oberlandesgericht Wien vorliegenden Akteninhalts im Umfang von 52 Ordnungsnummern […] keine Berechtigung zu". Insgesamt umfasst der Beschluss des OLG 23 Seiten. Er wurde am Freitag den Verfahrensbeteiligten zugestellt.

Worum es genau geht

Die nun eingestellten Ermittlungen gegen Grasser liefen schon seit 2011. Dass dieses Verfahren aber vor dem Ex-Minister geheim gehalten wurde, sorgte in der Vergangenheit für Aufregung.

Nach Meinung von Grassers Anwalt Ainedter hätte sein Mandant über die Existenz dieses Ermittlungsverfahren verständigt werden müssen. Da dies nicht passiert sei, sei Grasser mehrfach in seinen Rechten verletzt worden.

Dies bestätigte zuletzt die WKStA selbst und gab zu, dass es nicht in Ordnung war, die Ermittlungen geheimzuhalten. Gegen Grasser wurde ermittelt, weil er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister Geld von einem Fonds erhalten habe, der dem Eurofighter EADS nahestehe.

"Vager Anfangsverdacht"

Das OLG beschied im Urteil nun der Quelle jenes Managers, der Grasser belastet hatte, mangelnde Glaubwürdigkeit. Ein ohnedies schon "vager Anfangsverdacht" sei nunmehr komplett weggefallen.

Der WkStA sei es nicht gelungen "einen Nachweis für eine Bestechung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit dem Ankauf der Abfangjäger Eurofighter erbringen noch zumindest Ansatzpunkte für erfolgsversprechende Ermittlungen aufzuzeigen", hält das OLG in seinem heute bekanntgewordenem Beschluss fest.

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