Politik

Ex-Grünen-Chef zu Haftstrafe verurteilt

Der ehemalige Chef der Kärntner Grünen, Matthias Köchl, wurde von einem italienischen Gericht zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Heute Redaktion
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Der ehemalige Nationalratsabgeordneter Matthias Köchl (Grüne) im Parlament (Archivbild)
Der ehemalige Nationalratsabgeordneter Matthias Köchl (Grüne) im Parlament (Archivbild)
Bild: Parlamentsdirektion

Matthias Köchl, ehemaliger Nationalratsabgeordneter und Ex-Chef der Kärntner Grünen, ist am Dienstag in Italien zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Iraker außer Landes gebracht hat. Die italienischen Behörden legten ihm "Begünstigung illegaler Migration" zur Last, das Gericht in Udine hat ihn deshalb verurteilt.

Iraker nach Italien gebracht

Köchl war im Februar diesen Jahres festgenommen worden, weil er einen Iraker ohne gültige Papiere von Österreich nach Italien gebracht hatte. Köchl selbst meinte, der Mann sei ein Autostopper gewesen, seinen Pass habe er schlicht nicht kontrolliert.

Die Version des Irakers lautete Medienberichten zufolge etwas anders: Er wollte Köchl in einem Café in Villach getroffen haben. Dort habe er den Politiker gebeten, ihn nach Italien zu begleiten, wo der Iraker einen Asylantrag stellen wollte.

Rücktritt, aber kein Austritt

Die Causa sorgte schon im Februar in Kärnten für viel Aufregung. Köchl trat nach seiner Festnahme als Chef der Kärntner Grünen zurück. Parteimitglied ist er aber nach wie vor.

Und das wird auch so bleiben. Denn: Matthias Köchl habe sich, wie das nach italienischem Recht möglich ist, mit dem Gericht geeinigt, so die derzeitige Grüne Landessprecherin Olga Voglauer: "Er hat sich nach österreichischem Recht nichts zuschulden kommen lassen. Er hat sich auch aus allen Funktionen zurückgezogen, damit ist das für uns erledigt", sagte sie zur APA.

Doch auch Haft

Unklarheit herrschte zunächst über die Höhe der Strafe. Köchl hatte nur angegeben, zu einer bedingten Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden zu sein. Sein Anwalt bestätigte der APA aber auf Nachfrage, dass auch eine bedingte Haftstrafe verhängt wurde.

Köchl konnte sich mit dem Gericht einigen, deshalb ist das Urteil mild ausgefallen. Grundsätzlich liegt die Mindeststrafe für das Vergehen bei einem Jahr Haft.