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Ex-IS-Braut bekommt Staatsbürgerschaft nicht zurück

Die mit 15 vom IS angeworbene Shamima Begum darf nicht nach Großbritannien zurück. Das Urteil gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.

Shamima Begum bekommt die britische Staatsbürgerschaft nicht zurück.
Shamima Begum bekommt die britische Staatsbürgerschaft nicht zurück.
IMAGO/ZUMA Wire

Die als 15-Jährige von der Terrormiliz IS angeworbene Shamima Begum aus Großbritannien ist erneut bei dem Versuch gescheitert, ihre entzogene Staatsbürgerschaft zurückzubekommen. Begum lebt seit mehreren Jahren in einem Flüchtlingslager in Syrien.

Wie ein Sondertribunal am Mittwoch entschied, handelte das britische Innenministerium nicht rechtswidrig, als es ihr 2019 die Einreise verweigerte und die Staatsbürgerschaft entzog. Damit ist eine Rückkehr der heute 23-Jährigen aus London in ihr Geburtsland in äußerst weite Ferne gerückt.

Regierung habe ignoriert, dass sie Opfer von Menschenhandel sei

Begum beteuert, sie habe sich nie an terroristischen Handlungen beteiligt. Ihre Anwälte hatten zudem argumentiert, die Regierung habe bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt, dass Begum Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geworden sei, als sie an einen erwachsenen Dschihadisten verheiratet wurde. Sie warfen staatlichen Behörden auch vor, ihre Pflicht verletzt zu haben, als sie Begum als Minderjährige mehrere Grenzen übertreten ließen. Dem Anwalt der Regierung zufolge wird sie jedoch noch immer als Sicherheitsrisiko betrachtet.

Obwohl das Tribunal es für glaubhaft befand, dass Begum Opfer sexueller Ausbeutung in Syrien wurde, und eine Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht bei ihrer Ausreise anerkannte, sah es keinen Rechtsbruch bei der Verweigerung einer Einreiseerlaubnis und dem Entzug der Staatsbürgerschaft. Die Entscheidung gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.

Der Fall wird in Großbritannien durchaus kontrovers diskutiert, zumal die junge Frau inzwischen drei Kinder verloren hat. Die Regierung betonte, Begum sei nicht staatenlos geworden, weil sie auch Anspruch auf die bangladeschische Staatsbürgerschaft habe. Die Regierung des südasiatischen Landes, in dem Begum nie gelebt hat, bestreitet dies. Dort droht Begum nach eigenen Angaben die Todesstrafe.

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