Oberösterreich

Ex mit Messer attackiert: Haft auf 14 Jahre erhöht

Nach dem Mordversuch an seiner Ex-Freundin wurde ein Welser zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er ging in Berufung. Die Strafe wurde um ein Jahr erhöht.

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Die Strafe gegen den Beschuldigten wurde von 13 auf 14 Jahre erhöht.
Die Strafe gegen den Beschuldigten wurde von 13 auf 14 Jahre erhöht.
Matthias Lauber

Der Stich sei aus Wut, Trauer und Frustration erfolgt, meinte der beschuldigte Alois M. (21) vergangenen Mai vor dem Richter im Welser Landesgericht. Seine schwangere Ex-Freundin Chiara H. (damals 19, jetzt 20 Jahre alt) hatte zum damaligen Zeitpunkt bereits einen neuen Freund. 

Der brutale Angriff auf die Mutter seiner damals vierjährigen Tochter erfolgte laut Anklage in der Nacht auf den 17. August 2020. Der Beschuldigte habe ihr im Stiegenhaus ihres Wohnhauses aufgelauert und sie in den Keller gezerrt. Dort soll er dann mit einem Messer auf die Frau eingestochen und ihr mit dem Umbringen gedroht haben (wir berichteten). Laut Staatsanwaltschaft hat er ihr einen Stich in den Hals versetzt. 

Zum Vater geflüchtet

Das Opfer schrie laut und wehrte sich dermaßen heftig, sodass der mutmaßliche Angreifer die Flucht ergriff. Passanten kümmerten sich in der Folge um das Opfer.

Der Beschuldigte flüchtete anschließend in die Wohnung des Vaters. Die Cobra konnte den Beschuldigten schließlich dort festnehmen. Die Tatwaffe, ein Klappmesser, lag in der Traun. Der Vater des Beschuldigten dürfte sie dort hineingeworfen haben.

Bei der Einvernahme soll der Welser noch gemeint haben, der Tod seiner Ex-Freundin wäre ihm egal gewesen. Er änderte in der Folge aber mehrmals seine Aussagen. Bei einer folgenden Rekonstruktion der Tat machte er detaillierte Angaben über den Vorfall. Jedoch sprach er davon, dass er dem Opfer mit seinem Messer nur einen "Piekser" versetzt habe.

Der Richter sah das anders und verurteilte ihn zu 13 Jahren Gefängnis. Dagegen legte der Verurteilte Berufung ein. Am heutigen Dienstag folgte dann am Oberlandesgericht in Linz die Berufungsverhandlung. Dabei kam es für den Welser noch schlimmer. Die Strafe wurde nämlich um ein Jahr auf 14 Jahre Haft erhöht. "Aufgrund der besonderen Schwere der Tatbegehung", hieß auf "Heute"-Anfrage seitens eines Sprechers des Oberlandesgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig.

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