Niederösterreich

Ex-Polizeichef zu 4 Monaten bedingter Haft verurteilt

Finale im heiklen Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Polizei-Chef aus NÖ: Der 63-Jährige soll sich an Nichte und Halbschwester vergangen haben.

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der angeklagte Ex-Polizist
der angeklagte Ex-Polizist
Salpa

Fortsetzung am Landesgericht Wiener Neustadt im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Postenkommandanten aus Niederösterreich.

Erstes Verfahren eingestellt

Rückblick: Der pensionierte Exekutivbeamte war im Vorjahr wegen des Verdachtes des Missbrauches von Unmündigen festgenommen worden ("Heute" berichtete). Der Beamte soll seine erst dreijährige Enkelin sexuell missbraucht haben, wanderte sogar in U-Haft. Doch vom Vorwurf blieb nicht viel übrig, der Polizist wurde enthaftet, das Verfahren wurde schließlich sogar eingestellt.

Nichte (7) laut Anklage missbraucht

Doch dann kamen neue Vorwürfe: Der Beschuldigte soll laut Anklage von Mitte der 1970er-Jahre bis 2019 seine Halbschwester (Mitte 50) zum Oralverkehr gezwungen haben. Zudem soll er seine Ehefrau (64) mit dem Tod bedroht und seine siebenjährige Nichte sexuell missbraucht haben. Weiters soll er den Schäferhund misshandelt, ihn mit einer Kettenleine geschlagen und mit einem Kettenhalsband gewürgt haben. 

Der Angeklagte leugnete alle Beschuldigungen, hatte von Beginn an von einer Intrige gesprochen ("Heute" berichtete). Anwältin Astrid Wagner hatte bereits am ersten Prozesstag am 16. September 2020 erkärt: "Ein richtiges Kesseltreiben, ein Rosenkrieg. Die treibenden Kräfte hinter den Anschuldigungen sind die Tochter und Ehefrau, dabei dürfte es ums Geld gehen." Seine Enkelin soll der Polizist aufrichtig geliebt und regelrecht vergöttert haben.

Bedingte Haft

Nach zwei langen Verhandlungstagen kam der Schöffensenat am Dienstagnachmittag zu einem Urteil: Freispruch vom Missbrauchs- und Unzuchtvorwurf. Aber: Der angeklagte 62-Jährige soll seinen Hund gequält und seine Frau genötigt haben. Daher: vier Monate bedingte Haft.

„Die Missbrauchsvorwürfe brachen wie ein Kartenhaus ein. OK, er war zu Hause dominant, aber seinen Hund hat er geliebt. Leider ist das Tier bereits tot, somit ist es schwer, das Gegeneil zu beweisen. Das wäre ihm nämlich wichtig, denn er hat den Hund nie gequält. Kurzum: Bei dieser Latte an Vowürfen (Anm.: bis zu 15 Jahre Haft war Strafrahmen) blieb sehr wenig übrig“, erklärt Anwältin Wagner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.