Politik

Pandemie vorbei – aber harte Strafen für Corona-Sünder

Die Regierung beendet das Kapitel Corona demnächst zwar komplett, eine Generalamnestie für Verstöße gegen Maßnahmen wird es aber wohl nicht geben.

Rene Findenig
Coronaleugner auf der Straße, Lockdownsünder unterwegs – wer gegen Maßnahmen verstoßen hat, soll dafür auch geradestehen, sagt ein Experte.
Coronaleugner auf der Straße, Lockdownsünder unterwegs – wer gegen Maßnahmen verstoßen hat, soll dafür auch geradestehen, sagt ein Experte.
Helmut Graf

Brisante Besprechung im Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Mittwoch: Behandelt wurden von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), Vertretern aller Nationalratsparteien und Experten zwei Volksbegehren, die sich gegen Corona richteten. Die beiden Initiativen waren im vergangenen Herbst von 218.000 bzw. 184.936 Personen unterzeichnet worden – sie zielen zum einen auf eine umgehende Abschaffung aller COVID-19-Maßnahmen und zum anderen auf eine Abgeltung sämtlicher Schäden infolge der Schutzmaßnahmen ab. Einzig die FPÖ stellte sich hinter die Forderungen der beiden Volksbegehen, ÖVP. Grüne, SPÖ und NEOS lehnen die Forderungen ab.

Einig wurde man sich bei der Besprechung zwar nicht, es setzte aber eine deutliche Ansage. Während Rauch betonte, wir geplant das COVID-19-Maßnahmengesetz mit Ende Juni auslaufen zu lassen, warnte Karl Stöger, Experte für Medizinrecht, vor einer Generalamnestie für Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen. Eine solche könnte zwar mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat beschlossen werden, in Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen könnte das aber "ein problematisches Signal sein", meinte er laut einer Aussendung der Parlamentsdirektion.

"Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen"

"Alle einschlägigen Strafen aufzuheben, wäre seiner Ansicht nach allerdings nicht unproblematisch, auch was die Signalwirkung im Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen betrifft. Verfassungsrechtlich geboten sei ein solcher Schritt jedenfalls nicht", hieß es weiter. Die Initiatoren der Volksbegehren wollen aber genau das – und noch mehr, nämlich sogar Schadenersatz. Der Bevollmächtigte eines der Volksbegehren, Christian Fiala, bekräftigte per Videoschalte die Forderung nach einer "Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen", denn es habe keine Gefahr durch das Coronavirus bestanden.

COVID-19 sei nichts anderes als ein grippaler Infekt, argumentierte Fiala, hätte es keine Tests gegeben, "wäre niemandem etwas aufgefallen". Die Regierung habe unbegründet Angst geschürt. Auch schütze die Corona-Impfung nicht vor dem Virus, meinte er, sei aufgrund des neuen Impfmechanismus aber "potentiell gefährlich". Als Proponent des zweiten Volksbeghrens nutzte Robert Marschall, Gründer der EU-Austrittspartei, seine Stellungnahme ("Gesundheitsdiktatur", Maßnahmen als "riesiger Flop"), um auch die verpflichtende Bereitstellung mRNA-freier Bluttransfusionen, die Rückzahlung aller COVID-19-Strafen und die Absetzung von Bundespräsident Alexander van der Bellen zu fordern.

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    Bundeskanzler Karl Nehammer rechnete am 15. Februar 2023 mit den Corona-Maßnahmen der letzten Jahre ab.
    Bundeskanzler Karl Nehammer rechnete am 15. Februar 2023 mit den Corona-Maßnahmen der letzten Jahre ab.
    Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com