Mit den winterlichen Temperaturen steht für Autofahrende nun wieder das Eiskratzen an der Tagesordnung. Für alle Lenker ohne eigenen Garagenplatz ist es daher wichtig zu wissen, wie sie die Scheiben ihres Fahrzeugs vollständig und ohne Schäden eisfrei bekommen.
"Ein wirksamer Eiskratzer gehört im Winter als Standardzubehör in jedes Fahrzeug", sagt ÖAMTC-Techniker Florian Merker. "Allerdings sollte man beim Kratzen vor der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe Halt machen.Denn dort klebt die §57a-Begutachtungsplakette", warnt der Experte des Mobilitätsclubs.
"Wird das Pickerl beschädigt oder gar vollständig abgekratzt, muss man sich unter Vorlage des Prüfgutachtens auf eigene Kosten ein neues besorgen. Dabei sollte man rasch handeln, denn bei Unlesbarkeit der Prüfplakette wird gestraft." Hinweis: Eine Ersatzplakette kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an Stützpunkten der Automobilclubs des ÖAMTC oder des ARBÖ ausstellen lassen.
Zudem warnt der Techniker des Mobilitätsclubs noch vor einem Irrtum, der für die Umwelt ebenso wie für das Fahrzeug selbst schädlich ist. "Den Motor laufen zu lassen, während man Eis kratzt, ist ein No-Go – das beschleunigt den Prozess in keiner Weise. Und strafbar macht man sich damit obendrein. Es ist nämlich ausdrücklich verboten, den Motor am Stand laufen zu lassen", so Florian Merker abschließend. Es drohen hohe Strafen.