Politik
Experten zweifeln an Gründen für die Wahlwiederholung
Experten sind einig, dass die Wiederholung der Hofburg-Stichwahl gerechtfertigt ist. Weniger Konsens gibt es bei den Gründen für diese Entscheidung.
Am Freitag hat das Höchstgericht das Ergebnis der Hofburg-Stichwahl vom 22. Mai aufgehoben und damit der Anfechtung von FP-Chef Heinz-Christian Strache Recht gegeben. Die Gründe: Fahrlässigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen hätten theoretisch Manipulationen zugelassen. Und das Innenministerium hatte schon vor Wahlschluss Teilergebnisse an Medien und Forschungseinrichtungen weitergegeben - die zum Teil über soziale Medien an die Öffentlichkeit gerieten.
Verfassungsexperte Theo Öhlinger kann die Weiterleitung der Teilergebnisse als Grund für die Neuwahl gut nachvollziehen. Dass die Formalverletzungen in 14 Bezirken ohne Hinweise auf tatsächliche Manipulationen für die Aufhebung reichen, hält der Experte für problematisch. In Zukunft könnte das zu "mutwilligen Wahlanfechtungen" führen.
Ganz anders sieht das Verfassungsjurist Heinz Mayer. Dass es die Möglichkeit für Manipulationen gegeben habe ist für ihn als Anfechtungsgrund ausreichend. "Das ist seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung." Dass durch die Weitergabe von Teilergebnissen die Wähler beeinflusst wurden, hält er aber nicht für wahrscheinlich.