Politik

Expertin zur Causa Schmid: "Gesetz wurde pervertiert"

In der ÖBAG rumort es durch die Causa Schmid. Was nach dem Abgang Schmids nun getan werden muss, das sagt die Wirtschaftsexpertin Susanne Kalss.

Rene Findenig
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Thomas Schmid, der ehemalige Chef der ÖBAG.
Thomas Schmid, der ehemalige Chef der ÖBAG.
Trend Wolfgang Wolak / Verlagsgruppe News / picturedesk.com

Generell sei der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft sehr gefordert, er habe Personalhoheit und den Vorstand zu bestellen und abzuberufen, sagt Susanne Kalss, Universitätsprofessorin am Institut für Unternehmensrecht und Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuni Wien, im Ö1-"Morgenjournal". Bei der ÖBAG allerdings habe man die Sonderkonstellation gehabt, dass der Aufsichtsrat vom Vorstand bestellt worden sei, so die Expertin.

"Die Corporate Governance der ÖBAG war von Anfang an auf den Kopf gestellt", so Kalss, aus dieser besonderen Konstellation sei "das Gesetz pervertiert worden". Mit der Abberufung des umstrittenen ÖBAG-Vorstands Thomas Schmid habe der Aufsichtsrat erstmals seine Kompetenz wahrgenommen. Dies könne aus zwei Gründen erfolgen: Aus einem wichtigen Grund, etwa einem Gesetzesverstoß, oder wenn man die Aufgaben nicht mehr erfüllen könne.

"Ich will mir nicht unterstellen lassen, solche Chats am Handy zu haben"

Kalss sah in der Causa Schmid sowohl einen wichtigen Grund, als auch eine nicht mehr gegebene Aufgabenerfüllung vorhanden. Dass nun die interimistische ÖBAG-Vorstandschefin Christine Catasta andeuten würde, jeder habe "solche Chats" am Handy, empörte Kalss dagegen. Gemeint waren die dubiosen Nachrichten, die Schmid zum Verhängnis wurden: Ohne Diplomatenpass "mit dem Pöbel" reisen, mit "Tieren" am Amt anstellen, abfällige Äußerungen über Betriebsräte, Flüchtlinge. 

Solche Bemerkungen könne man sich sparen, so Kalss, sie wolle sich nicht unterstellen lassen, solche Chats am Handy zu haben. Zu den "Golden Handshake"-Gerüchten – die Auflösung mit Schmid erfolgte offenbar einvernehmlich, spekuliert wird über eine Abfindung von 200.000 bis 250.000 Euro – hielt Kalss für zulässig, "man hätte es aber auch anders machen können". Was es jetzt in der ÖBAG brauche? Optimalerweise eine Doppelspitze, dafür aber nicht zwingend einen neuen Aufsichtsrat. Zwar habe es den Vorwurf gegeben, das Letzterer steuerbar sei, mit Schmid sei aber die Steuerung weggefallen.

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