Ein Kärntner Pensionist ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er muss laut APA 1.400 Euro Strafe zahlen (200 Tagessätze zu je sieben Euro). Der Richter Oliver Kriz sah es als erwiesen an, dass der Pensionist seinen Partner nach einer Sex-Praktik ohnmächtig und auf dem Bauch liegend zurückgelassen hat. Dadurch kam es zum Tod des Mannes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Männer hatten eine lockere Beziehung und probierten verschiedene Sexualpraktiken aus. Unter anderem ging es dabei um gegenseitiges Würgen mit einem Knebel, wie die Staatsanwältin schilderte. Am Tag des Vorfalls legte sich das Opfer den Knebel selbst an, der Angeklagte zog daran. Dann erschlaffte der Körper des Opfers, er fiel nach vorne und blieb liegen. Der Pensionist beteuerte stets, dass sein Partner noch lebte, als er die Wohnung verließ. Zwei Tage später entdeckten Angehörige die Leiche.
Die Staatsanwältin war nach zwei Verhandlungstagen überzeugt, dass der Mann bei einem missglückten Sex-Würgespiel gestorben ist. Ursprünglich war im Strafantrag von grob fahrlässiger Tötung die Rede. "Den Mann in eine stabile Seitenlage zu bringen, wäre absolut machbar gewesen", sagte die Vertreterin der Anklage.
Richter Kriz sprach schließlich das Urteil wegen fahrlässiger Tötung aus. Dafür droht bis zu ein Jahr Haft, bei grober Fahrlässigkeit wären es bis zu drei Jahre gewesen. Das Opfer sei erstickt, als es mit dem Gesicht nach unten lag: "Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor." Das Opfer sei "mit erheblicher Selbstbeteiligung" zu Tode gekommen. Hinweise auf eine andere Person als Täter gibt es keine.
Der bisher unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.