Neuer Antrag von Star-Anwältin

Fall Fritzl – "Dann steht Entlassung nichts im Wege"

Ist es seine letzte Chance? Die Wiener Strafverteidigerin stellte am Gericht Krems einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung von Josef Fritzl.
Niederösterreich Heute
10.08.2025, 18:27
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Für die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner ist der Fall klar: Beim mittlerweile 90-jährigen Josef Fritzl seien alle Anforderungen für eine Freilassung gegeben, sagte die Star-Anwältin am Sonntag der APA.

"Von ihm geht laut gerichtsmedizinischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus. Die Mindeststrafe von 15 Jahren hat mein Mandant verbüßt. Nach einer entsprechenden Vorbereitung steht einer Entlassung nichts mehr im Wege", führte Wagner auch in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher" aus.

Wagner stellte am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlastung im Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl.

90-Jähriger leidet an einer Demenzerkrankung

Der 90-Jährige würde an einer Demenzerkrankung leiden, bisher habe es nicht einmal begleitete Freigänge oder andere Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit gegeben, kritisierte die Anwältin.

Das Gefängnis sei sicher nicht mehr der richtige Platz für ihren greisen Mandanten, hatte Wagner schon kürzlich in ihrem neuen Podcast "Plädoyer für Verbrecher" betont. "Er will noch erleben, dass er aus dem Gefängnis rauskommt."

Fritzl war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - das hatte ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems entschieden. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung aber eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug abgelehnt.

Eines der schlimmsten Verbrechen Österreichs

Der 90-Jährige gehört zu den schlimmsten Verbrechern in der Geschichte Österreichs. Er hatte 24 Jahre lang seine eigene Tochter in einem geheimen Kellerverlies in Amstetten (NÖ) eingesperrt, tausendfach vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Ein Kind verstarb nach der Geburt – Fritzl wurde 2008 wegen Mordes, Vergewaltigung, Blutschande, Sklavenhandel und anderer schwerer Delikte schuldig gesprochen – und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

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