Die Entscheidung sorgte zuletzt bei vielen für Empörung: Freispruch im Fall Kellermayr. Nach drei intensiven Prozesstagen und zig Zeugenaussagen am Welser Landesgericht fiel am Mittwoch das nicht rechtskräftige Urteil – und dabei bleibt es auch bis auf Weiteres.
Zur Erinnerung: Dem angeklagten Deutschen (61) wurde vorgeworfen, der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr von Februar bis Juli 2022 in vier E-Mails und drei Twitter-Nachrichten gedroht zu haben. Er soll unter anderem angekündigt haben, sie vor ein "Volkstribunal" zu stellen und "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Kurz darauf nahm sich die Medizinerin das Leben.
Für eine Verurteilung hätte das Gericht nachweisen müssen, dass der Angeklagte wissen konnte, dass seine Nachrichten den Selbstmord von Kellermayr auslösen könnten. Außerdem: Dass seine Drohungen dafür auch mitverantwortlich waren. Selbst nach dem ausführlichen Beweisverfahren konnte der Schöffensenat das nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen. Ein Schuldspruch war daher nicht möglich.
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Trotzdem sorgte das Urteil im Netz für hitzige Debatten. "Hab ich das jetzt richtig verstanden, man kann jemanden Hass- und Drohnachrichten schicken und es hat keine rechtlichen Konsequenzen?", schrieb daraufhin ein empörter User im "Heute"-Forum.
Weil sich die Staatsanwaltschaft drei Tage Bedenkzeit nahm, war das Urteil nicht rechtskräftig. Denn: Eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) war eine Möglichkeit. Wie jetzt bekannt wurde, will die Welser Behörde es darauf ankommen lassen.
"Wir haben Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet", erklärte Christian Hubmer, Leiter der Staatsanwaltschaft Wels, im Gespräch mit den "OÖN". Die mündliche Begründung für das Urteil habe nicht überzeugt – jetzt will man sich die schriftliche Version genauer anschauen.
Das heißt aber noch nicht, dass die Nichtigkeitsbeschwerde tatsächlich ausgeführt wird. Aktuell ist sie lediglich angemeldet. Ab Vorliegen des schriftlichen Urteils läuft dann eine Frist von vier Wochen, in der die Beschwerde eingebracht werden muss.
Kommt es tatsächlich so weit, geht die Sache an den Obersten Gerichtshof. Dort könnte der Freispruch theoretisch aufgehoben werden – allerdings nur, wenn es grobe Formalfehler im Prozess gab.