Nach kurzer Beratung

Paukenschlag bei Prozess! Freispruch im Fall Kellermayr

Freispruch im spektakulären Prozess um den Tod von Lisa-Maria Kellermayr. Nach eineinhalb Stunden ist das (nicht rechtskräftige) Urteil gefallen.
Lea Strauch
09.04.2025, 13:24

Der Angeklagte (61) musste am Welser Landesgericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Der Deutsche soll der Ärztin monatelang Hass-Nachrichten geschickt und so zu ihrem Suizid im Jahr 2022 beigetragen haben. Doch das sah das Gericht anders: Nach eineinhalb Stunden Beratung fiel am frühen Nachmittag das Urteil: Freispruch – nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft pocht auf Mitschuld

Mit Haube, Sonnenbrille und Mantel trat der Angeklagte am Mittwoch in den Schwurgerichtssaal. Bevor ihm Staatsanwälte, Schöffensenat und seine Verteidiger folgten, posierte er für die versammelte Presse. Pünktlich um 9 Uhr ging die Verhandlung mit dem Verlesen von weiteren Akteninhalten in die letzte Runde.

Dann folgten die Schlussplädoyers. Den Anfang machte die Staatsanwaltschaft: Der Grundtatbestand sei hinreichend erfüllt, zu klären sei die Frage, "ob dem Angeklagten der Selbstmord zuzurechnen ist". Seitens der Behörde könne es darauf nur eine Antwort geben: "Ja, das ist so." Die Drohungen hätten zu einer Zuspitzung ihrer psychischen Verfassung geführt: "Der Angeklagte hat Mitschuld am Tod von Frau Doktor Kellermayr."

"Heute"-Reporterin Lea Strauch vor Ort in Wels:

"Es ist völlig absurd"

"Der Ausnahmezustand war damals die Normalität", begann dann der Hauptverteidiger seine Ausführungen. Kellermayr habe sich "medial äußerst aggressiv" präsentiert. Der 61-Jährige habe sich dagegen gewehrt, weil er sich nicht impfen lassen wollte: "Mein Mandant hatte große Angst, er war besorgt."

Es gebe einen entscheidenden Punkt: "Frau Doktor Kellermayr war kurz vor ihrem Suizid bei mehreren Experten", erklärte der Anwalt in Bezug auf andere Ärzte und die Psychiaterin Heidi Kastner. "Sie alle erkannten die Suizidalität nicht. Wie soll sie dann mein Mandant erkennen? Es ist völlig absurd."

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Mit Bezug auf die Berichterstattung vor dem Prozess – diese sei "sehr einseitig" gewesen – schloss die andere Verteidigerin dann das Plädoyer: "Ein gerechtes Urteil erkennt man daran, wenn der Applaus ausbleibt." Der Angeklagte nahm vor dem Schöffensenat Platz. Er hatte das letzte Wort.

„Ein gerechtes Urteil erkennt man daran, wenn der Applaus ausbleibt.“
Verteidigerin des Angeklagten (61)

55 Schlaganfälle

Und auf einmal war auch er ganz redefreudig: "Zuerst möchte ich mein ehrliches Bedauern ausdrücken, was den Tod von Lisa Kellermayr anbelangt." Er selbst sehe aber "ganz andere Motive" hinter dem Suizid der Ärztin.

Er sei zur damaligen Zeit "tatsächlich in einer Angst gefangen" gewesen, befand sich laut eigener Aussage auch nachweislich in Psychotherapie. Der Stress habe seinen Blutdruck erhöht. Wie er erklärte, erlitt er deshalb insgesamt 55 Schlaganfälle.

Urteil am Nachmittag

Und auf einmal konnte der 61-Jährige – der zuvor im Prozess nur ein paar Worte gesagt hatte – gar nicht mehr aufhören zu reden. Er rechtfertigte sich, gab einige Punkte aus dem Beweisverfahren wieder. Seine Verteidiger unterbrachen ihn und erklärten, dass er nicht noch einmal alles wiederholen müsse. "Okay, dann komm ich jetzt zum Ende", sagte der Deutsche und setzte sich ohne ein weiteres Wort zu seinen Verteidigern.

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