Von einem kuriosen Fall berichtet die "Tiroler Tageszeitung" am Dienstag. Ein serbisches Ehepaar ist seit 1999 in Österreich, seit 2005 durchgehend in Tirol. Mit ihren drei Kindern leben sie in einer Mietwohnung, der Vater betreibt eine Pizzeria, in der auch die Frau mitarbeitet. Seit 21 Jahren sind sie also erwerbstätig, besitzen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Offenbar nicht genug, um in ein Haus umziehen zu können. Zwar kauften sie die Immobilie mit 128 Quadratmetern Wohnfläche und der Bürgermeister gab grünes Licht. Die Bezirksbehörde sah das aber anders und versagte laut "TT" die Genehmigung.
Grund: Um als Drittstaatsangehöriger in Tirol Immobilien kaufen zu können, muss der Rechtserwerb den staatspolitischen Interessen nicht widersprechen sowie ein öffentliches Interesse am Kauf bestehen (zum Beispiel in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht). Das ist oft bei ausländischen Oligarchen und Investoren der Fall, hier aber offenbar nicht.
Offiziell begründet die Behörde das laut der "Tiroler Tageszeitung" damit, dass keine öffentliche Interessen in wirtschaftlicher oder sozialer Sicht vorliegen würden. Außerdem wurden die privaten Interessen verneint, weil zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses immerhin auch eine Mietwohnung ausreichen würde.
Es folgte eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht, die aber auch abgewiesen wurde. Dort bestätigte man lediglich die Sicht der Bezirksbehörde.