Polygamie durch Hintertür

Familiennachzug: Syrer wollte Zweitfrau ins Land holen

Polygamie ist in Österreich verboten, könnte über den Familiennachzug aber Realität werden. Jetzt wurde ein brisanter Fall aufgedeckt.
Newsdesk Heute
08.04.2025, 21:32

Der Familiennachzug bringt nicht nur unsere Schulen an ihre Grenzen, sondern auch die österreichische Rechtsordnung. Nun wurde gar ein Fall bekannt, der hierzulande verbotene Polygamie quasi über die Hintertür etabliert hätte.

Die Details des Aufsehen erregenden Falls hat der "Kurier" Dienstagabend veröffentlicht. Demnach geht es um einen 1992 geborenen und in Österreich asylberechtigten Syrer, der im Vorjahr einen Einreiseantrag für seine acht (!) Kinder und eine Ehefrau gestellt hatte.

Bei der Kontrolle der Geburtsdaten der Sprösslinge wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aber stutzig. Sie sollen alle zwischen Jänner 2019 und Mitte 2022 zur Welt gekommen sein. DNA-Tests bestätigten zwar die Vaterschaft, doch das konnte sich nur schwer ausgehen. Mit den Ergebnissen konfrontiert, habe der Syrer schließlich zugegeben, dass er noch mit einer zweiten (!) Frau verheiratet ist und vier der Kinder mit dieser gezeugt hatte. In seinem Heimatland hätte er legal bis zu vier Ehen schließen können.

Das Asylamt habe daraufhin den Familiennachzug der Zweitfrau abgelehnt, jedoch die Erstfrau und alle acht Kinder positiv beschieden. Dazu gekommen ist es bisher nicht, da die Bundesregierung den Familiennachzug vorerst für ein Jahr gestoppt hat. Der Fall werde auch nicht weiterbearbeitet, heißt es.

Juristisches Chaos

Völlig wirr würde es aber dann danach, wenn sich nichts ändern sollte. "Es wird nicht zu verhindern sein, dass dabei Polygamie durch die Hintertür etabliert wird", zitiert der "Kurier" anonyme Politkreise. Das sei rechtlich extrem heikles Terrain.

Der Grund: Sind erst einmal auch die vier Kinder der Zweitfrau im Land, könnten diese wieder sofort einen Antrag auf Familiennachzug ihrer Mutter stellen – auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention.

"Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist hier eindeutig: Wenn die Mutter für das Wohl eines Kindes mit legalem Aufenthalt wichtig ist, muss sie nachgeholt werden. Die Kinder könnten auch ihre zwei ledigen Mütter nachholen", bestätigt ein Familienrechtsexperte, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.

Wollen mehrere Frauen "besitzen"

Das Innenministerium hielt gegenüber dem Medium fest, dass im Rahmen des Familiennachzugs "grundsätzlich nur einer Ehefrau die Einreise nach Österreich gestattet" werde. Der konkrete Fall wurde aber nicht kommentiert. Auch wenn die Zweitfrau offen angegeben werde, würde dies selbstverständlich abgelehnt.

„Das ist bittere Realität in Österreich.“
Ednan AslanUniversitätsprofessor für Islamische Religionspädagogik

Allerdings dürfte Polygamie bereits jetzt schon gelebte Praxis in Österreich sein. "Ich würde sagen, dass wir in Österreich mindestens 100 solcher Fälle haben", enthüllt Ednan Aslan. Dem Universitätsprofessor für Islamische Religionspädagogik ist sogar persönlich ein Fall bekannt, bei dem ein Geschäftsmann eine Türkin als Zweitfrau ins Land geholt habe. Als es zur Trennung kam, sei die Betroffene nicht nur mittellos, sondern auch ohne Aufenthaltstitel gewesen: "Wenn es heikel wird, sind diese Frauen allein und der Gewalt der Männer ausgeliefert. Das ist bittere Realität in Österreich."

Selbst unter den bereits hier geborenen jungen Muslimen gebe es bedenkliche frauenfeindliche Tendenzen: "Weil der Islam gerade sexy ist und junge Männer die europäische Rechtsordnung ablehnen, sehen sie es als ihr Recht an, mehrere Frauen zu besitzen – wenn sie es sich leisten können."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.04.2025, 14:22, 08.04.2025, 21:32