Oberösterreich

Familienvater tot, aber Verdächtiger auf freiem Fuß

Nach dem Tod eines dreifachen Vaters in Linz, der von einem 16-Jährigen attackiert worden sein soll, sitzen der Schock und das Unverständnis tief.

Rene Findenig
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    So wird um den getöteten Daniel D. getrauert.
    So wird um den getöteten Daniel D. getrauert.
    fotokerschi.at

    Am 5. Juni wurde der dreifache Vater (38) aus Alberndorf in Oberösterreich an einer Straßenbahnhaltestelle am Linzer Hauptplatz bewusstlos geschlagen, mutmaßlich von einem erst 16-Jährigen. Das 38-jährige Opfer verstarb am 9. Juni 2020 im Kepler Uniklinikum Linz an den Folgen der Kopfverletzungen. Der mutmaßliche Täter war nach dem Schlag mit einer Straßenbahn geflüchtet, konnte aber von der Polizei ausgeforscht werden.

    "Der Beschuldigte zeigte sich bei der Vernehmung grundsätzlich geständig. Nach der Anzeigenlegung wurde der 16-Jährige in die Obhut seiner Eltern übergeben", heißt es von der Polizei. Unverständlich für viele, die den Fall verfolgen. "Warum keine Untersuchungshaft?" ist eine der meistgestellten Fragen, die sich in Kommentaren von Medienberichten, aber auch in den sozialen Netzwerken auftut.

    Kaum Gründe für eine U-Haft gegeben

    Eine U-Haft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht verhängt. Voraussetzung ist auch, dass gegen den Beschuldigten ermittelt oder Anklage erhoben wird und dass ein Verbrechen begangen wurde, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Im Linzer Fall wird gegen den 16-Jährigen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ermittelt, was nach dem Gesetz mit mindestens einem Jahr Haft zu bestrafen ist.

    Gegen eine U-Haft spricht aber auch das Alter und die Umstände des Verdächtigen. Als Haftgründe müssten eine Flucht-, Verdunkelungsgefahr und Gefahr einer neuerlichen Straftat vorliegen. Grund drei gegen die U-Haft: Spezielle Bestimmungen für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Eine Untersuchungshaft darf bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren (...) nur dann verhängt werden, wenn die mit ihr verbundenen Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklung und für das Fortkommen des Jugendlichen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat und zu der zu erwartenden Strafe steht", heißt es im Gesetz.

    Hilfsbereitschaft über den Tod hinaus

    Der Schock nach der brutalen Tat jedenfalls sitzt nicht nur bei der Familie des Opfers, sondern im ganzen Land tief. Der Vater von drei Söhnen im Alter von 6, 9 und 11 Jahren "war immer fleißig, hilfsbereit und er hat einen großen Sinn für Gerechtigkeit gehabt. Er war überall gut angesehen und wurde von jedem gemocht", zitiert die "Krone" seinen Bruder Matthias D. Sein Bruder sei "ein Mensch, auf den man immer zählen kann" gewesen, der gegenüber jedem sofort hilfsbereit gewesen sei.

    Selbst nach seinem Tod zeigt sich laut Bericht die Hilsbereitschaft des Familienvaters: Eine Organspende lasse laut seiner Familie sein Andenken weiterleben. Der mutmaßliche Täter wiederum habe laut Polizeikreisen erklärt, er habe Angst gehabt, selbst vom 38-Jährigen attackiert zu werden, nachdem es bereits kurze Zeit zuvor ein Wortgefecht zwischen den beiden Beteiligten gegeben habe - und deshalb zugeschlagen.