Das Finanzamt Österreich hat einen Erfolg gegen internationale Steuertricks gelandet. Ein Unternehmer aus Oberösterreich soll über Jahre hinweg in großem Stil Steuern hinterzogen haben. Mit einem ausgeklügelten Firmenkonstrukt auf Zypern verschleierte er offenbar seine Gewinne und deklarierte private Ausgaben als Betriebskosten. Wie es in einer OTS-Aussendung heißt, wurde der Fall nach intensiven Ermittlungen aufgedeckt.
Finanzminister Markus Marterbauer betont: "Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig, um das Vertrauen in das Steuer- und Abgabensystem zu stärken. Daher gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug. Wir gehen deshalb konsequent gegen jeden Betrug vor und schützen damit die redlichen Unternehmen und die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler."
Der Chef eines großen Baustoffhandels gründete demnach bereits 2019 mehrere Gesellschaften auf Zypern. Über diese Konstrukte wurden Gewinne, die eigentlich in Österreich versteuert werden müssten, ins Ausland verschoben. Ausländische Lieferanten mussten einen Teil ihrer Umsätze an eine zypriotische Limited überweisen.
„Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig“Markus MarterbauerFinanzminister (SPÖ)
Im Gegenzug stellte ein Mitarbeiter auf Zypern Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen wie Qualitätskontrollen, Messebesuche oder Marktforschung aus. Die dabei entstandenen Mehrkosten wurden dem österreichischen Unternehmen über überhöhte Rechnungen weiterverrechnet, um so den Gewinn in Österreich künstlich zu drücken.
Die auf Zypern verbuchten Scheingewinne flossen dann über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft steuerfrei zurück nach Österreich. Aber das war noch nicht alles: Der Unternehmer finanzierte über die Konten der zypriotischen Firma auch seinen luxuriösen Lebensstil. Rund 100.000 Euro pro Jahr sollen so für Privaturlaube, Restaurantbesuche, Tennis und Golf draufgegangen sein.
Der Unternehmer zeigt sich laut Behörden nur teilweise geständig. Jetzt drohen ihm ein Finanzstrafverfahren und eine mögliche Geldstrafe in doppelter Höhe des hinterzogenen Betrags. Zusätzlich wird das Finanzamt für Großbetriebe eine Folgeprüfung durchführen.