Trymacs spricht im Stream

Finanzamt sieht Pokémon-Karten und will Geld dafür

Pokémon-Karten gehören für Trymacs längst zum Streamer-Alltag. Genau das sorgte nun offenbar für Diskussionen mit dem Finanzamt
Heute Entertainment
11.08.2026, 14:09
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Booster öffnen, seltene Karten ziehen und dabei Tausende Zuschauer unterhalten: Was für andere ein teures Hobby ist, gehört bei Trymacs zum Beruf. Der Streamer gibt regelmäßig enorme Summen für Pokémon-Produkte aus und macht daraus Content für seine Kanäle.

Doch genau diese Mischung aus Geschäft und privater Sammelleidenschaft hat nun offenbar das Finanzamt auf den Plan gerufen.

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In einem aktuellen Stream erzählte Trymacs von Diskussionen rund um seine Pokémon-Karten und deren steuerliche Behandlung. Der Knackpunkt: Er kauft die Produkte für seine Streams, möchte wertvolle Karten nach dem Öffnen teilweise aber auch privat besitzen.

Und steuerlich macht genau das einen entscheidenden Unterschied.

Pokémon-Karten als Arbeitsmaterial?

Zunächst klingt Trymacs' Argument nachvollziehbar: Kauft ein Streamer Pokémon-Booster ausschließlich, um sie vor der Kamera zu öffnen und daraus Videos und Livestreams zu produzieren, besteht grundsätzlich ein Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit. Betriebsausgaben sind nach deutschem Steuerrecht Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Das Problem für die Beamten: "Von der Steuer absetzen" heißt, dass das Finanzamt Trymacs seine Pokémon-Karten bezahlt. Betrieblich anerkannte Ausgaben reduzieren grundsätzlich den steuerpflichtigen Gewinn und damit gegebenenfalls die darauf entfallende Steuer.

Bei Trymacs entsteht aber ein ungewöhnliches Problem: Nach dem Öffnen ist der Content produziert, die gezogenen Karten existieren trotzdem weiter.

Und manche davon können richtig viel Geld wert sein.

Hier beginnt der Streit

Würde Trymacs beispielsweise für mehrere Tausend Euro Booster betrieblich erwerben, die Ausgaben steuerlich berücksichtigen und anschließend eine seltene Karte im Wert von mehreren Tausend Euro einfach in seine private Sammlung stecken, wäre der Vorgang damit nicht automatisch erledigt.

Denn ein Gegenstand, der zum Betriebsvermögen gehört und anschließend für private Zwecke herausgenommen wird, gilt steuerlich grundsätzlich als Entnahme. Das Einkommensteuergesetz zählt ausdrücklich auch Waren und andere Wirtschaftsgüter dazu, die ein Steuerpflichtiger seinem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entnimmt.

Genau deshalb kann Trymacs die Karten offenbar nicht nach dem Motto "Stream vorbei, jetzt gehört die Karte privat mir" behandeln.

Trymacs muss bei sich selbst "einkaufen"

Mittlerweile habe man eine Lösung mit dem Finanzamt gefunden, erzählt der Streamer. Will er eine Karte aus seinem geschäftlichen Bestand für seine private Sammlung behalten, müsse er sie sich sinngemäß selbst als Privatperson abkaufen.

Steuerrechtlich ist "sich selbst abkaufen" allerdings eher eine anschauliche Beschreibung von Trymacs als ein tatsächlicher Kaufvertrag mit sich selbst. Entscheidend ist vielmehr, dass der Wechsel vom Betriebs- ins Privatvermögen korrekt erfasst und bewertet wird.

Das Bundesfinanzministerium stellt zudem klar: Ein Wirtschaftsgut bleibt grundsätzlich Betriebsvermögen, bis es durch eine eindeutige Entnahmehandlung ins Privatvermögen übergeht.

Vereinfacht gesagt: Eine wertvolle Glurak-Karte kann nicht erst geschäftlich behandelt werden, solange sie Content produziert und danach steuerlich spurlos in Trymacs' privatem Sammelalbum verschwinden.

Ausgerechnet Pokémon wird zum Steuerfall

Für Trymacs dürfte die Regelung vor allem zusätzlichen Buchhaltungsaufwand bedeuten. Denn bei seinen Streams geht es längst nicht mehr um ein paar Booster aus dem Supermarkt. Erst kürzlich öffnete er etwa Pokémon-Packs im Wert von rund 3.700 Euro auf der Jagd nach besonders seltenen Karten.

Damit verschwimmen bei ihm Hobby, Content und Geschäft auf eine Art, die bei einem klassischen Streamer-Setup mit Kamera, Mikrofon und Computer kaum vorkommt.

Das Finanzamt scheint dafür nun eine ziemlich deutsche Lösung gefunden zu haben: Trymacs darf Pokémon-Karten für seinen Content kaufen – will er seine Schätze danach privat behalten, muss auch dieser Schritt in der Buchhaltung auftauchen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 11.08.2026, 14:09
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