Oberösterreich

Vater verärgert – "Strichen mir Familienbeihilfe"

Ein Vater versteht die Welt nicht mehr: Sein Kind ist österreichische Staatsbürgerin. Dennoch ist er bisher um die Familienbeihilfe umgefallen.

Das Baby ist österreichische Staatsbürgerin. Dennoch muss der Vater einen Aufenthaltstitel vorlegen, um die Familienbeihilfe zu bekommen.
Das Baby ist österreichische Staatsbürgerin. Dennoch muss der Vater einen Aufenthaltstitel vorlegen, um die Familienbeihilfe zu bekommen.
Heline Vanbeselaere / Reporters / picturedesk.com

Das kleine Mädchen wurde vor rund eineinhalb Monaten in einem Linzer Krankenhaus geboren. Obwohl sie österreichische Staatsbürgerin ist, verlangte das Finanzamt von ihrem Vater nun den Nachweis über einen Aufenthaltstitel für das Baby, damit er die Familienbeihilfe beziehen kann.

Für Sharif B. (Name geändert) ist das Vorgehen des Amtes "sinnbefreit", wie er im Gespräch mit "Heute" erklärt. Er ist selber Staatsbürger und hat bereits zwei Kinder, für die er Familienbeihilfe in Österreich bezieht. Warum es bei seiner jüngsten Tochter derartige Probleme gibt, versteht er nicht.

 Passen die Voraussetzungen, wird die Familienbeihilfe eigentlich automatisch nach der Geburt des Kindes ausgezahlt.

Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe seit einiger Zeit nicht mehr extra beantragt werden. Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist das Geld auf das Konto der Eltern.

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet. Zudem muss das Kind mit ihnen zusammen wohnen oder überwiegend Unterhalt geleistet werden, wenn es mit keinem Elternteil in einem Haushalt lebt. 

Der verärgerte Vater gab gegenüber von "Heute" an, all diese Voraussetzungen zu erfüllen und trotzdem keine Familienbeihilfe zu bekommen.

Er hat dem Finanzamt in Linz nun alle Unterlagen übergeben und hofft auf eine baldige Lösung des Problems. "Dass sowas in Österreich passieren kann, muss die Öffentlichkeit einfach mal erfahren", sagt Sharif B.

Auf "Heute"-Anfrage erklärte das Finanzamt: "Wir dürfen über Fälle aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben."

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