Etwas länger als zwei Jahre war der Mann aus Traun (Bez. Linz-Land) bei einem Personalüberlasser beschäftigt. Seine Aufgabe: Lagerarbeiter bei einem Paketzusteller. Eines Abends verlangte sein Chef, dass er länger bleibt, obwohl der Beschäftigte einen privaten Termin hatte. Er brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck.
Am nächsten Tag die böse Überraschung: Der Arbeiter wurde fristlos entlassen. Die Behauptung: Es habe Handgreiflichkeiten gegeben. Das stritt der Betroffene vehement ab und schaltete die Bezirksstelle der Arbeiterkammer ein.
Die Experten sahen im geschilderten Verhalten des AK-Mitglieds keine Begründung für einen Rauswurf. Sie intervenierten beim Unternehmen und forderten offene Ansprüche ein: eine Kündigungsentschädigung, zurückgehaltenen Lohn, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Entgelt für unbezahlte Überstunden.
Wenige Tage später hatte der Beschäftigte 2.500 Euro am Konto. Damit war aber nur ein kleiner Teil der ausstehenden Zahlungen abgegolten. Daher wandte sich die Kammer erneut an den Überlasser. Dieser zeigte sich aber uneinsichtig. Daraufhin brachte die AK eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Im Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt war. Es verurteilte den Arbeitgeber, die noch nicht beglichenen Ansprüche nachzuzahlen. Das waren fast 7.300 Euro. In Summe hatte die AK also knapp 10.000 Euro erkämpft.