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Fix Aufreger-Transport für Ukraine rollte in Österreich

Ein Zug voller Panzer-Haubitzen in Udine sorgte für Aufregung in Österreich. Nun ist bestätigt, dass die Kriegsgeräte durch die Alpenrepublik rollten.

Roman Palman
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    Ukrainische Soldaten auf einer M109-Panzerhaubitze in der Region Donezk. Im Rahmen internationaler Hilfe wurden Dutzende dieser Waffen in die Ukraine geliefert.
    Ukrainische Soldaten auf einer M109-Panzerhaubitze in der Region Donezk. Im Rahmen internationaler Hilfe wurden Dutzende dieser Waffen in die Ukraine geliefert.
    REUTERS

    Langsam rollten Panzerhaubitze um Panzerhaubitze ohne erkennbare Hoheitsabzeichen vor den Augen der Pendler am Bahnhof Udine vorbei. Es handelte sich dabei um selbstfahrende Artillerie-Geschütze vom Typ M-109 L (auch M109L) der italienischen Armee, die als Teil eines Hilfspaketes für die Ukraine bestimmt waren.

    Die Menge an Kriegsgerät erregte Aufsehen, schnell landeten Bilder und Videos davon im Netz. Die Aufregung war groß, als es in den Kommentaren dazu hieß, dass der vollgepackte Militärtransport "auf dem Weg nach Österreich" gewesen sei.

    Schnell machten die Aufnahmen auch in Österreich die Runde, sorgten für Schlagzeilen und für Aufregung. Nicht zuletzt weil einschlägig gefärbte Publikationen einen solchen Transport als unvereinbar mit der erklärten Neutralität unseres Landes (siehe Infobox unten) betitelten.

    Das zuständige Innenministerium konnte am Montag auf "Heute"-Anfrage nicht bestätigen, ob der Zug tatsächlich auch Österreich passiert hatte, sondern nur, dass im konkreten Fall "kein Antrag für die Durchfuhr von Kriegsmaterial aus Italien in die Ukraine gestellt wurde".

    Ministerium bestätigt jetzt doch Transport

    Am Mittwoch tönt es anders aus der Behörde, gegenüber der Nachrichtenagentur APA erklärte man plötzlich, dass "der italienischen Botschaft in Wien mitgeteilt wurde, dass am 15.04.23 ein Zug einen Transport von M109 Panzerhaubitzen von Italien nach Polen durchführen wird".

    Dieser war offenbar ohne Bewilligung unterwegs – weil eine solche schlichtweg nicht immer notwendig ist: "Durchfuhren aus einem EU-Mitgliedstaat [Italien] in einen anderen EU-Mitgliedstaat [Polen] sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings bewilligungsfrei, müssen also weder angemeldet noch genehmigt werden", informierte das BMI gegenüber "Heute".

    Es habe sich um Kriegsmaterial gehandelt, für das nach hiesigen Gesetzen keine Genehmigungspflicht bestehe. Allerdings dürfte man sich von den Italienern etwas auf den Schlips getreten fühlen. Nach eigenen Angaben wies das Innenministerium danach darauf hin, dass "bei Weiterführung des Kriegsmaterials in einen Drittstaat eine Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz erforderlich ist". Diese sei vor einem Austro-Transit einzuholen.

    NATO-Konvois keine Seltenheit

    Fakt ist, dass militärische bzw. NATO-Transporte durch Österreich keine Seltenheit sind. Erst im Jänner waren italienische M-109er-Panzerhaubitzen auf dem Rücken mehrerer Lkws über die A2 Südautobahn durch das Land gekarrt worden – "Heute" berichtete.

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      Eine Panzerhaubitze vom Typ M-109 A5Ö aus den früheren Beständen des österreichischen Bundesheeres wurde in der Ukraine in Trümmer geschossen.
      Eine Panzerhaubitze vom Typ M-109 A5Ö aus den früheren Beständen des österreichischen Bundesheeres wurde in der Ukraine in Trümmer geschossen.
      Twitter/Ukraine Weapons Tracker

      Austro-Haubitze an Ukraine-Front zerstört

      Auch Panzerhaubitzen vom ähnlichen Typ M-109 A5Ö aus den ehemaligen Beständen des österreichischen Bundesheeres haben schon den Weg an die Front in der Ukraine gefunden – über den Umweg von Lettland.

      Diesem hatte der Staat Österreich die Geschütze Jahre zuvor zu einem Spottpreis überlassen. Mindestens eine dieser Ex-Austro-Haubitzen ist auch schon im Kampf zerstört worden, wie Bilder beweisen.

      Die Neutralität Österreichs 
      ... ist in einem Bundesverfassungsgesetz klar geregelt. Es besagt, dass Österreich seine Neutralität verteidigen und weder Militärbündnissen beitreten, noch Militärbasen fremder Staaten auf eigenem Territorium zulassen wird – nicht mehr, nicht weniger.
      Wörtlich heißt es in Artikel I.:
      (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

      (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
      "Dauernd", nicht "für immer"
      "Immerwährend" bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht "für immer", sondern "dauernd". Heißt, Österreich ist auch in Friedenszeiten erklärt neutral und nicht erst in einem konkreten Anlassfall. Die Neutralität wird also nicht zwischendurch abgelegt. 
      Dazu kommt: "Das Bundesverfassungsrecht beinhaltet nach herrschender Auffassung keine Inhalte, die nicht geändert werden dürfen". Die Neutralität ist allgemein deshalb auch rechtlich nicht unantastbar. Das Gesetz könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat geändert werden. Eine Volksabstimmung wäre dafür nicht zwingend notwendig.
      Quellen: RIS, Parlament