Um den Sonntags-Flohmarkt im Gewerbepark besuchen zu können, stellte Heinz L. seinen E-Roller vergangene Woche auf die leere Parkfläche eines Sportgeschäfts ab. Wenige Tage später erhielt er eine saftige Strafe per Post. Der Wiener ist außer sich vor Wut und möchte andere Wiener jetzt warnen.
Laut dem Schreiben diene der Parkplatz an Sonntagen ausschließlich den Kunden des Fitness-Centers vor Ort. Dafür wird auch eine spezielle Parkkarte benötigt: "Als Besucher des Flohmarktes nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen kostenpflichtigen Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite – Gewerbeparkstraße 2"
Heinz hatte somit keine Parkberechtigung. Nichtsdestotrotz verspürt der Wiener große Wut: "Es ist nirgends ersichtlich, dass dort nicht geparkt werden darf. Unter der Woche ist das ein regulärer Parkplatz. Es stehen auch immer sehr viele Autos dort."
198 Euro muss Heinz nun innerhalb von einer Woche bezahlen. Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich die Parkraumverwaltung vor, gegen Heinz rechtliche Schritte einzuleiten: "Bei diesem Einschreiten wird der relativ niedrige Betrag der Vertragsstrafe und des Aufwandsersatzes nicht mehr angewandt. Der Streitwert erhöht sich um die angelaufenen Anwalts- sowie Gerichtsgebühren."
Heinz kann die Strafe absolut nicht verstehen. Gezahlt hat er den Betrag aber trotzdem: "Das ist Raubrittertum vom Feinsten. Es wäre schön, wenn zumindest die Flohmarktbesucher von jetzt an gewarnt sind". Gezahlt hat er die Strafe jetzt trotzdem.