Niederösterreich
Flucht mit Schüssen! Polizei sucht mögliche Opfer
Nach einer Verfolgungsjagd mit Schüssen in St. Pölten sucht die Polizei nach etwaigen Opfern und Zeugen. Zwei Verdächtige wurden später festgenommen.
Lenker entzog sich der Anhaltung
Doch was war passiert? Bedienstete der Polizeiinspektion Linzer Straße in St. Pölten verständigten am Freitag gegen 17 Uhr die Landesleitzentrale per Funk, dass sich soeben ein silberfarbiger Pkw mit tschechischen Kennzeichen der Verkehrsanhaltung entzogen hat.
Frau bei Flucht gefährdet
In weiterer Folge unterstützten mehrere Polizeistreifen die Bediensteten, um das flüchtige Fahrzeug zum Anhalten zu bringen. Auch zwei Straßensperren wurden eingerichtet, die der Beschuldigte durch seine gefährliche Fahrweise rücksichtslos mit seinem Auto durchbrach. Um den Fluchtwagen zu stoppen, wurden Schüsse abgegeben.
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Auf der Fluchtroute soll der Lenker im Bereich Mariazeller-Straße/Heidenheimer Straße trotz Rotlichts in die Kreuzung eingebogen sein und dürfte dabei eine Fußgängerin, die ihr Fahrrad über den Schutzweg schob, erheblich gefährdet haben. Dies teilte die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Donnerstag mit.
Bei der Flucht dürften zufolge Personen durch riskante Überholmanöver im Gegenverkehrsbereich und Missachten von Ampeln und Verkehrszeichen gefährdet worden sein. Hinweise sind an das Stadtpolizeikommando (Tel.: 059133-353333) erbeten.
Fahndungserfolg nach Verfolgung
Durch herausragende kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen gelang es Bediensteten des Operativen Kriminaldienstes (OKD) des Stadtpolizeikommandos St. Pölten mit Unterstützung der Kriminalisten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, zwei Beschuldigte auszuforschen. Beide Personen wurden am 26. November 2022, gegen 13.20 Uhr, am Bahnhof St. Pölten, beim Versuch mit dem Zug aus der Landeshauptstadt zu flüchten, von Bediensteten der Schnellen Interventionsgruppe festgenommen.
Bei der Anhaltung führte sowohl der 24-jährige Lenker des Fluchtfahrzeuges als auch seine 28-jährige rumänische Beifahrerin geringe Mengen an Suchtgift mit sich. Beide Beschuldigten besitzen keinen aufrechten Wohnsitz im Bundesgebiet.