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Flug abgesagt? Mehr Rechte für Reisende

Heute Redaktion
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Ein Urteil des Europagerichts räumt Reisenden bei der Annullierung von Flügen mehr Rechte ein. In bestimmten Fällen darf neben der Rückerstattung des Flugscheins und der Organisierung einer alternativen Beförderung auch eine Entschädigung für "immaterielle Schäden" verlangt werden.

Ein Urteil des Europagerichts räumt Reisenden bei der Annullierung von Flügen mehr Rechte ein. In bestimmten Fällen darf neben der Rückerstattung des Flugscheins und der Organisierung einer alternativen Beförderung auch eine Entschädigung für "immaterielle Schäden" verlangt werden.

Gute Nachrichten für all diejenigen, die oft fliegen. Das Europagericht hat den Reisenden mehr Rechte zugesprochen, wenn ein Flug annulliert wird. Zwar wurde schon bisher der Preis des Flugtickets zurückerstattet und eine alternative Beförderung organisiert - es handelt sich dabei um "materielle Schäden", die abgegolten werden.

Bis zu 4150 Euro Entschädigung möglich

Nun können Betroffene darüber hinaus auch Entschädigungen für "immaterielle Schäden" einfordern. Laut Urteil steht ihnen eine "individualisierte Wiedergutmachung" von bis zu 4150 Euro zu. Dazu zählen die Kostenübernahme für die Beförderung des Fluggasts von einem anderen Flughafen zu dem ursprünglichen Zielflughafen oder die Übernahme von Verpflegungs-, Unterbringungs- und Kommunikationskosten.

Ein Flug gilt nicht nur dann als annulliert, wenn das Flugzeug nicht gestartet ist. Auch wenn das Flugzeug während des Flugs zum Ausgangsflughafen zurückfliegen muss, z.B. nach technischem Gebrechen, handelt es sich um eine Annullierung.