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Flug wegen Corona storniert, Wiener muss aber zahlen

Obwohl Oliver C. wegen des Coronavirus seinen Flug nicht antreten konnte, blieb er auf den Kosten sitzen - trotz Bestätigung der Rückerstattung.

Rhea Schlager
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Oliver C. hat sein Geld bisher nicht zurückbekommen.
Oliver C. hat sein Geld bisher nicht zurückbekommen.
picturedesk/Leserreporter

Durch das Coronavirus, das seit Anfang des letzten Jahres die ganze Welt gefangen hält, mussten Flüge und Auslandsreisen teilweise storniert werden. Auch der 70-jährige Oliver C. (Name von der Redaktion geändert) war davon betroffen, allerdings hat er das Geld, das er für die Flugtickets bezahlt hat, bis heute nicht zurückbekommen.

"Ich musste aus beruflichen Gründen im Mai 2020 nach Griechenland fliegen und hab die Tickets schon Anfang Februar online gekauft", erzählt Oliver C. im Gespräch mit "Heute". "Die Annullierung des Flugs hab ich Mitte April erhalten. Seitdem versuche ich mein Geld für die bezahlten Tickets von Travelgenio und den Austrian Airlines zurückzubekommen."

Travelgenio nicht erreichbar

Das Onlineportal Travelgenio verwies mit einer E-Mail (Dokumente liegen "Heute" vor) auf die Flugstornierung hin, -  dort ist zu lesen: "Wir informieren Sie hiermit darüber, dass aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge streichen. Falls Ihre Buchung betroffen ist und Ihr Flug gestrichen wurde, werden wir bei der Fluggesellschaft eine Rückerstattung beantragen."

"Sobald die Rückerstattung von der Fluggesellschaft genehmigt wird, wird Ihnen der entsprechende Betrag in der beim Buchungsvorgang verwendeten Zahlungsform zurückerstattet."

Soweit soll es aber gar nicht mehr gekommen sein, erzählt Oliver C. weiter. "Ich hab über Monate hinweg unzählige Male versucht, mich mit Travelgenio telefonisch, mit E-Mails und sogar mit eingeschriebenen Briefen in Verbindung zu setzen. Allerdings bin ich nirgends durchgekommen und hab auch keine Antwortschreiben erhalten."

AUA verweist auf Reiseanbieter

Mehr Erfolg brachte auch eine Korrespondenz mit der AUA nicht. "Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Antrag für die Ticketrückerstattung ausschließlich bei dem Reiseanbieter eingereicht werden kann, bei welchem Sie die Tickets gekauft haben", ist in den Briefen zu lesen. "Ihre Tickets wurden [...] an das ursprüngliche Zahlungsmittel Ihres Reiseanbieters rückerstattet. Bleiben Sie bitte mit Travelgenio in Verbindung um Ihre Refundierung zu erhalten."

"Mir kommt es so vor, als würde sich die AUA aus dem Fall heraushalten wollen. Es kann aber nicht sein, dass ich mir teure Flugtickets kaufe und mein Geld nach einer Stornierung nicht mehr zurückbekomme", ärgert sich der 70-Jährige. "Auch einen Beleg für die Überweisung des Geldes an Travelgenio konnte mir die AUA nicht schicken."

"Erstattung nur an jene, die Ticket bezahlt haben"

"Bei Flugbuchungen über Onlineplattformen treten die Plattformen für gewöhnlich als reine Vermittler zwischen Passagier und Fluglinie auf", erklärt Marleen Pirchner, Pressesprecherin der Austrian Airlines. "Der vermittelte Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier zustande. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Passagier bei Vertragsabschluss (also Buchung) explizit den jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluggesellschaft zustimmt, sodass diese zum Vertragsinhalt werden."

"In unserem Fall regeln die ABB (unter Punkt 10.1.2.), dass Erstattungen ausschließlich an jene Personen geleistet werden, die das Ticket bezahlt haben", so Pirchner weiter. "Im Fall von Buchungen über Onlineplattformen ist dies der jeweilige Vermittler. Dies führt dazu, dass Rückerstattungen für Buchungen, die über (Online-)Reisebüros und Plattformen getätigt wurden, auch über eben jene zu beantragen sind."

"Wenn Erstattungen, wie in diesem Fall, bereits erfolgt sind, können wir leider nicht mehr eingreifen."

Zum konkreten Fall erklärt Pirchner: "Wir haben mittlerweile feststellen können, dass die Ticketkosten seitens Austrian Airlines bereits am 23. Juli (auf eine Kreditkarte) gutgeschrieben wurden. Sofern Herr C. im besagten Zeitraum keine Rückerstattung erhalten hat, empfehle ich noch einmal den Vermittler zu kontaktieren."

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