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Streik am Flughafen: Was kann ich tun?

An wen sich Betroffene wenden können und welche Rechte Sie bei einem Streik haben, erfahren Sie hier.

Heute Redaktion
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Was tun bei einem Flugausfall?
Was tun bei einem Flugausfall?
Bild: picturedesk.com

Wenn das Flug(hafen)personal streikt, kann das zu einem Flugausfall oder zumindest massiven Verzögerungen führen. Damit Sie bzw. Ihr Urlaub nicht unter dem Streik leiden müssen, gibt es hier einige Ratschläge von Skyscanner.

An wen kann ich mich wenden?

Im Falle eines Streiks oder auch bei wetterbedingten Störungen und anderen Flugausfällen ist immer als Erstes die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Auch der betroffene Flughafen stellt auf seiner Website alle erforderlichen Informationen über die aktuellen An- und Abflugzeiten zur Verfügung.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung?

Laut EU-Richtlinie 261/2004 haben Passagiere bei einer zweistündigen Verspätung auf einer Strecke von bis zu 1.500 Kilometern Anspruch auf zwei Telefonate, Essen, Getränke und, falls erforderlich, auf eine Hotelübernachtung. Bei Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometern erhalten Fluggäste diese Leistungen nach drei Stunden und bei einer Flugstrecke ab 3.500 Kilometer erst nach vier Stunden.

Ist der Flug fünf Stunden oder länger verspätet, so können Fluggäste den Flug stornieren und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Wie sieht es mit einer Entschädigung aus?

Wird der Flug aufgrund eines Streiks annulliert oder kommt es zu einer Verspätung, wird dies von den Airlines als ein "außergewöhnlicher Umstand" gewertet, und eine Entschädigung gibt es somit nicht – es sei denn, der Streik war vorhersehbar.

Beispielsweise wurde in einem Streitfall zwischen einer deutschen Fluggesellschaft und einer deutschen Gewerkschaft zugunsten der Fluggäste entschieden, da dieser Flugausfall als ein "äußerer Umstand" eingestuft wurde, und somit das Risiko von der Fluggesellschaft zu tragen ist.

Als Grundsatz gilt, dass Fluggäste bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Annullierung, Stornierung, Überbuchung oder eine reine Verspätung handelt, nur darf es eben kein außergewöhnlicher Umstand sein.

Gut zu wissen

Sich selbst mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen ist nicht immer einfach. Aus diesem Grund haben sich inzwischen viele (Online-)Unternehmen darauf spezialisiert, Passagieren bei der Erstattung ihres Fluges zu helfen.

Lesen Sie hier: Das sind die häufigsten Fehler bei der Flugbuchung >>>

So finden Sie günstige Flüge:

(red)

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