Arbeiterkammer klärt auf

Flut hat alles zerstört – das zahlt die Versicherung

Die Verwüstung ist enorm, viele Menschen sind verzweifelt. Die AK erklärt, was die Versicherung nach dem Hochwasser zahlt. "Heute" hat alle Details.
Oberösterreich Heute
17.09.2024, 18:51
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Seit dem Wochenende herrscht in vielen Landesteilen Ausnahmezustand. Die Flut-Katastrophe hielt Österreich seit dem Wochenende in Atem. Niederösterreich wurde besonders hart getroffen und gilt immer noch als Katastrophengebiet. Orte sind von der Außenwelt abgeschnitten und mittlerweile fünf Todesopfer zu beklagen.

Die Schäden sind auch in Oberösterreich gewaltig. In Mauerkirchen (Bez. Braunau) etwa musste eine ganze Siedlung evakuiert werden, nachdem ein Seitenbach der Mattig über die Ufer getreten war. Die Feuerwehr brachte die Bewohner von 20 Häusern in Sicherheit.

Egal, ob Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung: Der Schaden sollte auf jeden Fall mit Fotos und gegebenenfalls Videos dokumentiert und rasch der Versicherung gemeldet werden, empfiehlt die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die Experten warnen: Leider sind viele Privathaushalte in der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung nur unzureichend oder gar nicht gegen diese Gefahren geschützt. Besonders in älteren Verträgen fehlt oftmals eine Deckung.

Höherer Schutz gegen Aufpreis

In neueren Verträgen sind diese Schäden meist nur begrenzt bis zu einem Höchstbetrag gedeckt. Die Versicherungssumme liegt häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Manche Unternehmen bieten gegen Aufpreis auch einen höheren Schutz an, erklären die AK-Experten.

Nach einer Meldung wird der Schaden in der Regel von Sachverständigen der Versicherung geprüft. Sollte die Zahlung verweigert werden, kann man sich an den AK-Konsumentenschutz wenden.

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Ebenfalls gut zu wissen: Betroffene können auch Leistungen aus dem Katastrophenfonds des Landes beantragen. Dafür muss man sich an das jeweilige Gemeindeamt wenden.

Wann der Schutz entfällt

Wie verhält es sich mit Autos? Fahrzeuge, die durch Hochwasser oder andere Naturschäden wie etwa Erdrutsch oder Hagel beschädigt werden, sind meist im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgesichert. Der Schutz kann aber entfallen, wenn man durch das Starten des nassen Pkw einen Motorschaden verursacht oder in ein Flutgebiet einfährt.

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